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Das Narrativ vom 'bellum legale', also des Ausschlusses »gerechter« Kriegsgründe aus dem kollektiven Sicherheitssystem, hat den 'bellum iustum'-Begriff im Völkerrecht nicht unschädlich gemacht, noch könnte es das. Denn selbst wenn man glaubt, der Lesart einer positivistischen Adaption des 'bellum iustum'-Begriffs rigoros eine Absage erteilen zu müssen, kommt man letztlich nicht umhin zuzugestehen, dass der Rekurs auf naturrechtliche Gedanken nicht ausgeschlossen werden kann, da Recht wertbezogen ist. Das Völkerrecht und seine Narrative können den 'bellum iustum'-Begriff nicht »überwinden«. Sie können ihn allenfalls in ihrem Sinne prägen beziehungsweise zu prägen versuchen. Denn das Völkerrecht ist im Kern ein Recht des Krieges und des Friedens, 'de jure belli ac pacis'. Das heißt, eine völkerrechtliche Kriegsrechtfertigung kann nicht wertfrei sein. Letztlich kann es hier lediglich um eine begriffliche respektive narrative Distanzierung zu Gerechtigkeitsvorstellungen gehen.
List of contents
Einführung1. Die 'bellum iustum'-Tradition und die Herkunft des 'ius gentium'2. Das Narrativ der »Ent-Rechtlichung« der Kriegslegitimation3. Das Narrativ vom positivistischen 19. Jahrhundert4. Das Narrativ vom 'bellum legale'5. Das Narrativ vom positiven Frieden6. Rechtfertigungsnarrative zur unilateralen Gewaltanwendung7. Das Narrativ einer internationalen Schutzverantwortung8. Das Konstitutionalisierungsnarrativ9. Das Fortschrittsnarrativ im Völkerrecht10. Der 'bellum iustum-' Begriff im Kontext von Politik, Recht und Macht11. SchlussbetrachtungLiteraturverzeichnisSachverzeichnis
Report
»Eine sehr gelungene, geistreiche Dissertation.« Prof. Dr. Peter Hilpold, in: Europa Ethnica, 1-2/2023