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Schiedsrichter der Fußball-Bundesliga kommen im Durchschnitt auf über 30 Liga-Einsätze für den DFB während einer Spielzeit. Die etablierten Schiedsrichter sind zum Teil 15 Jahre und länger für den DFB tätig, bekommen mittlerweile eine einsatzunabhängige Vergütung und werden durch den DFB auf die Spiele verteilt.
Trotz dieser langjährigen, intensiven Verpflichtung werden sie als freie Mitarbeiter des DFB beschäftigt und sind nicht davor geschützt, am Ende einer Saison von der DFB-Schiedsrichterliste gestrichen zu werden. Ist dies mit geltendem Recht vereinbar? Und sollten sie in Wahrheit in einem Arbeitsverhältnis zum DFB stehen, können die Verträge zwischen DFB und Elite-Schiedsrichtern dann wie bei Bundesligaspielern wegen der Eigenart ihrer Arbeitsleistung befristet werden? Oder ist der DFB dann bis zum Renteneintritt an die Schiedsrichter gebunden? Diesen und vielen weiteren Fragen im Zusammenhang mit den Elite-Schiedsrichtern des Fußballs wird in dieser Arbeit nachgegangen.
List of contents
Einleitung: Themeneinführung - Ziel der Arbeit - Gang der Untersuchung
1. Grundfragen: Die Schiedsrichter als Teil der Landesverbände, des DFB und der internationalen Verbände - Voraussetzungen einer Arbeitnehmerstellung - Kasuistik
2. Status der Schiedsrichter in Rechtsprechung und Literatur: Schiedsrichter und DFB - Schiedsrichter und UEFA/FIFA
3. Rechtliche Würdigung des aktuellen Forschungsstandes: Schiedsrichter und DFB - Schiedsrichter und UEFA/FIFA - Gesamtfazit
4. Ausgewählte Rechtsfolgen bei Annahme einer Arbeitnehmerstellung: Befristungsrecht - Altersgrenze - Kündigungsschutz - Beschäftigungsanspruch - Ausübung des Weisungsrechts - Überblick versicherungsrechtlicher Folgen - Fazit: Aktuelle Konfliktlagen und Lösungsmöglichkeiten
5. Ausgewählte Rechtsfolgen bei Ablehnung einer Arbeitnehmerstellung: Elite-Schiedsrichter als arbeitnehmerähnliche Personen - Haftung - Altersgrenze
Zusammenfassung der Ergebnisse
Anhang: Schiedsrichtervereinbarung 2020/21
Literaturverzeichnis, Sachverzeichnis
About the author
Gerrit Breetholt studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster, der Bucerius Law School in Hamburg und an der University of Virginia in den USA. 2020 absolvierte er das 1. Staatsexamen. Während seiner Studienzeit war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg sowie in verschiedenen großen Wirtschaftskanzleien. Daneben ist er seit 2012 selbst Fußball-Schiedsrichter und leitet Spiele in den U19-Bundesligen und bis zur Herren-Regionalliga. Seit Dezember 2021 ist er Rechtsreferendar am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.