Fr. 206.00

Aktien- und GmbH-Konzernrecht - Kommentar

German · Hardback

Shipping usually within 1 to 2 weeks

Description

Read more

Zum WerkDer eingeführte Kommentar erscheint nunmehr bereits in 10. Auflage. Die Gesetzgebung, aber auch die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und deren Rezeption in der Literatur haben nach kurzer Zeit eine weitere Neuauflage dieses erfolgreichen Werks zum Konzernrecht erforderlich gemacht.Vorteile auf einen Blick

  • erfolgreicher Konzernrechts-Kommentar
  • mit Schwerpunkt auf aktueller Rechtsprechung
  • bereits in 10. Auflage
Zur NeuauflageFür das Aktienkonzernrecht bedeutsam ist das die RL (EU) 2017/828 umsetzende ARUG II. Es hat in Geschäfte der börsennotierten Gesellschaft mit nahestehenden Personen ("related party transactions") unter den Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats gestellt; zudem ist die Veröffentlichung von Geschäften mit nahestehenden Personen geregelt. Liegt ein Beherrschungs- oder Abhängigkeitsverhältnis vor, treten

311 ff. AktG ggf. neben

111a ff. AktG. Durch das SanInsFoG wurde neben dem Insolvenzplan auch auf den Restrukturierungsplan verwiesen und hat damit der Fortentwicklung des Sanierungsrechts Rechnung getragen. Das FISG hat die Unabhängigkeit des Vertragsprüfers gestärkt. Infolge der Aufhebung des
319a HGB wurde Art. 5 Abs. 1 Abschlussprüfer-VO auf den Vertragsprüfer für entsprechend anwendbar erklärt, was für Gesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, von Bedeutung ist.ZielgruppeFür Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater.

Summary

Zum Werk
Der eingeführte Kommentar erscheint nunmehr bereits in 10. Auflage. Die Gesetzgebung, aber auch die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und deren Rezeption in der Literatur haben nach kurzer Zeit eine weitere Neuauflage dieses erfolgreichen Werks zum Konzernrecht erforderlich gemacht.

Vorteile auf einen Blickerfolgreicher Konzernrechts-Kommentarmit Schwerpunkt auf aktueller Rechtsprechungbereits in 10. Auflage
Zur Neuauflage
Für das Aktienkonzernrecht bedeutsam ist das die RL (EU) 2017/828 umsetzende ARUG II. Es hat in Geschäfte der börsennotierten Gesellschaft mit nahestehenden Personen ("related party transactions") unter den Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats gestellt; zudem ist die Veröffentlichung von Geschäften mit nahestehenden Personen geregelt. Liegt ein Beherrschungs- oder Abhängigkeitsverhältnis vor, treten §§ 311 ff. AktG ggf. neben §§ 111a ff. AktG. Durch das SanInsFoG wurde neben dem Insolvenzplan auch auf den Restrukturierungsplan verwiesen und hat damit der Fortentwicklung des Sanierungsrechts Rechnung getragen. Das FISG hat die Unabhängigkeit des Vertragsprüfers gestärkt. Infolge der Aufhebung des § 319a HGB wurde Art. 5 Abs. 1 Abschlussprüfer-VO auf den Vertragsprüfer für entsprechend anwendbar erklärt, was für Gesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, von Bedeutung ist.

Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater.

Product details

Authors Volker Emmerich, Volker (Prof. Dr.) Emmerich, Mathias Habersack, Mathias (P Habersack, J Schürnbrand, Jan Schürnbrand
Publisher Beck Juristischer Verlag
 
Languages German
Product format Hardback
Released 08.06.2022
 
EAN 9783406786204
ISBN 978-3-406-78620-4
No. of pages 1093
Dimensions 189 mm x 64 mm x 244 mm
Weight 1947 g
Subjects Social sciences, law, business > Law > Mercantile and commercial law

Unternehmen, BilMoG, W-RSW_Rabatt, ARUG, VorstAG, SpruchG, WpÜG, MoMiG, Spruchverfahren, Minderheitsaktionäre, Einpersonen-GmbH, FMStBG, Beherrschungsvertrag, Unternehmensvertrag, FGG-RG, Aktienkonzernrecht

Customer reviews

No reviews have been written for this item yet. Write the first review and be helpful to other users when they decide on a purchase.

Write a review

Thumbs up or thumbs down? Write your own review.

For messages to CeDe.ch please use the contact form.

The input fields marked * are obligatory

By submitting this form you agree to our data privacy statement.