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Im Rechtsverkehr können zwischen den individuell ausgehandelten Abreden und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Widersprüche auftreten. In dieser Situation weist § 305b BGB den Individualabreden den Vorrang zu. Die Autorin untersucht umfassend die dogmatischen Grundlagen, den Tatbestand und die Rechtsfolgen dieses Vorrangprinzips unter Berücksichtigung der europäischen Einflüsse im Primär- und Sekundärrecht. Die Untersuchung kommt zum Ergebnis, dass § 305b BGB das funktionale Rangverhältnis zwischen Individualabreden und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck bringt. Von seiner Rechtsnatur ist das Vorrangprinzip als negative Einbeziehungsvoraussetzung einzuordnen. § 305b BGB verhindert daher, dass die kollidierenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertragsbestandteil werden.
List of contents
Historische Entwicklung ¿ Dogmatische Grundlagen des Vorrangprinzips ¿ Funktionales Rangverhältnis ¿ Negative Einbeziehungsvoraussetzung ¿ Tatbestand des §¿305b BGB ¿ Rechtsfolgen und prozessuale Geltendmachung - Einmalbedingungen ¿ Unternehmerischer Rechtsverkehr ¿ Arbeitsrecht
About the author
Theresa Bauerdick studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und Brighton, East Sussex, Großbritannien. Sie ist als Rechtsanwältin in München tätig.