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Die Arbeit widmet sich einer besonders umstrittenen Strafvorschrift - dem Vollrauschtatbestand (
323a StGB). Dieser erweist sich im Hinblick auf den verfassungsrechtlich verankerten Schuldgrundsatz (»nulla poena sine culpa«) als höchst problematisch. Das Hauptaugenmerk gilt den Legitimationsbedingungen staatlichen Eingriffshandelns. Insofern müssen nicht zuletzt die Anforderungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowohl für die Legitimation von Schuldspruch und Strafe als auch bereits für die Legitimation der Freiheitsbeschränkung der Bürger durch Verhaltensnormen (in Form von Berauschungsverboten) beachtet werden. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, unter welchen Bedingungen übermäßiger Alkoholgenuss zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann, wenn im Zustand nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit eine »rechtswidrige Tat« begangen wird.
List of contents
1. Einführung in die Problematik und historischer Hintergrund
2. Grundlagen der Problemlösung
Wann darf der Staat strafen? - Zur Legitimation von Strafe - Staatliche Maßnahmen im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - Strafe als rechtlicher Vorwurf fehlerhaften Verhaltens (nebst dessen Folgen) und das Schuldprinzip
3. Legitimationsprobleme des
323a StGB
Die Legitimation der Verhaltensnormen, auf die
323a StGB Bezug nimmt - Die Legitimation der Sanktionsnorm des
323a StGB - Zusammenfassung
4. Deliktstypus: Kritische Würdigung vorhandener Deliktszuordnungen und sachgerechte Einordnung
Deliktstypus und Normzweck - Die im Wesentlichen vertretenen Ansichten zum Charakter des
323a StGB in Literatur und Rechtsprechung - Sachgerechte Deliktseinordnung des
323a StGB
5. Konsequenzen für die Strafzumessung, den richtigen Schuldspruch, die Konkurrenzen und Erwägungen de lege ferenda
Strafzumessung, richtiger Schuldspruch und Konkurrenzen - Erwägungen zu
323a StGB de lege ferenda
6. Schlussbetrachtung: Fazit und rechtspolitischer Ausblick
Literatur- und Stichwortverzeichnis
About the author
Franziska Walther studierte von 2011 bis 2016 Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Seit Dezember 2016 ist sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kriminalwissenschaften der Philipps-Universität Marburg, Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Dr. h.c. dupl. Georg Freund. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte sie von März 2019 bis März 2021 im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main. Im Juni 2020 schloss sie ihre Promotion ab.
Report
»Die Leser:innen erwartet ein angenehmer und auch fordernder Lesefluss mit interessanten Ansätzen aus Rechtsprechung und Literatur zur Dogmatik des deutschen
323a StGB. Fallkonstellationen und eigene Gesetzesvorschläge de lege ferenda samt Erläuterungen runden ein in sich stimmiges Werk ab. Mit Blick auf die
35, 81 Abs 2 sowie 287 StGB des österreichischen Strafgesetzbuches ist das Werk durchaus auch aus rechtsvergleichender österreichischer Perspektive lesenswert.« Julia Köpf, in: Journal für Strafrecht, 5/2022
»Das Buch von Frau Dr. Walther ist jedem zu empfehlen, der sich tiefergreifend in das Thema 'Rauschtat' einarbeiten möchte. Der rechtsmedizinische Sachverständige, der in seiner schriftlichen und mündlichen gutachterlichen Tätigkeit mit dem Thema Schuldfälligkeit bzw. Steuerungsfähigkeit infolge berauschender Mittel und somit dem Vollrausch regelmäßig konfrontiert wird, erhält die Möglichkeit, sich mit den (möglichen rechtlichen) Folgen seiner Begutachtung auseinanderzusetzen.« Prof. Dr. Marcel A. Verhoff, in: Archiv für Kriminologie, Bd. 249, 3-4/2022