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Dieses Studienbuch trägt der Tatsache Rechnung, dass das Recht der börsennotierten Aktiengesellschaften längst untrennbar mit dem Kapitalmarktrecht verbunden ist. Die Autorin erläutert in umfassender Weise die Grundlagen und Besonderheiten beider Rechtsgebiete in ihrer Wechselbezüglichkeit. Viele Beispiele und Hinweise vermitteln anschaulich den Inhalt. Behandelt werden u.a.
- Gründung einer AG und Aktienerwerb
- Organisations- und Finanzverfassung der AG
- Rechte und Pflichten des Aktionärs
- Aktienemission und Börsenprospekt
- Marktverhalten (v.a. Insiderhandel, Publizität)
- Übernahmerecht
Die Neuauflage enthält u.a.
- ARUG II
- EU-Prospekt-VO 2017/1129
- FISG
- FüPoG II
- Gesetze in Reaktion auf die COVID-19-Pandemie
Das Werk eignet sich für Studierende der universitären Schwerpunktbereiche ebenso wie für Referendare und Praktiker.
Summary
Zum Werk
Das Gesellschaftsrecht der börsennotierten Aktiengesellschaft ist heute mit dem Kapitalmarktrecht untrennbar verflochten. Die rechtliche Umgebung, in der diese Gesellschaften agieren, lässt sich schon längst nicht mehr allein mit dem Studium des Gesellschaftsrechts erschließen. Die Neuauflage des Lehrbuchs von Katja Langenbucher füllt diese Lücke und stellt beide Rechtsgebiete aufeinander bezogen dar. Das Werk eignet sich für Studierende der universitären Schwerpunktbereiche ebenso wie für Praktiker.
InhaltGründung einer AG und AktienerwerbOrganisations- und Finanzverfassung der AGRechte und Pflichten des AktionärsAktienemission und BörsenprospektMarktverhalten (v.a. Insiderhandel, Publizität)Übernahmerecht
Vorteile auf einen BlickAktien- und Kapitalmarktrecht in einem Bandviele Beispiele und Hinweise zur Fallbearbeitungfundierte Behandlung aller relevanten Probleme
Zur Neuauflage
Die Neuauflage widmet sich nicht nur unzähligen Entscheidungen auf europäischer und nationaler Ebene, auch waren entsprechende Rechtsentwicklungen zu berücksichtigen, wie ARUG II, die EU-Prospekt-VO 2017/1129, FISG, FüPoG II und Gesetze in Reaktion auf die COVID-19-Pandemie.
Zielgruppe
Für Studierende, Referendarinnen und Referendare und Anwaltschaft.