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Die zahlreichen Berührungspunkte zwischen Deutschland und Spanien führen zu einer vermehrten Fremdrechtsanwendung durch deutsche Gerichte vor allem in internationalen Verkehrsunfall-, Nachlass- und Immobiliensachen. In der Praxis stellt sich hier regelmäßig die Frage nach der Ersatzfähigkeit außergerichtlicher Anwaltskosten. David Cuenca Pinkert untersucht, welche rechtlichen Grundlagen das spanische Recht für eine Erstattungsfähigkeit dieser Kosten zur Verfügung stellt und geht hierzu ausführlich auf die Prozesskostenerstattung, auf Anspruchsgrundlagen des materiellen Rechts sowie auf die Konkurrenz beider Kostenerstattungssysteme ein. Zugleich zeigt der Autor strukturelle Parallelen zur Ersatzfähigkeit in anderen Europäischen Rechtsordnungen sowie die Vorteile auf, die eine Systematisierung prozessualer und materieller Kostenerstattung bietet. Schließlich plädiert er für einen - de lege lata im spanischen Recht nicht vorgesehenen - Ersatz außergerichtlicher Anwaltskosten nach materiellem Recht.
List of contents
Einleitung: Problemstellung - Gang der Untersuchung
1. Grundlagen und Vorverständnis: Übersetzung spanischer Gesetzesvorschriften - Begriffsbestimmungen - Verteidigung und Vertretung im spanischen Zivilprozess - Das spanische Prozesskostensystem im Überblick
2. Der prozessuale Kostenerstattungsanspruch: Anspruchsziel: Ersatz gerichtlicher Anwaltskosten - Anspruchsziel: Ersatz außergerichtlicher Anwaltskosten - Gesamtergebnis zur prozessualen Kostenerstattung
3. Der materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch: Die Konkurrenz prozessualer und materieller Kostenerstattung - Konstellationen einer möglichen materiellen Kostenerstattung - Ansprüche des materiellen Rechts gerichtet auf Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten
4. Eigene Stellungnahme: Nachteile der derzeitigen Rechtslage - Darstellung alternativer Ansätze de lege lata und de lege ferenda sowie Abwägung der Vor- und Nachteile - Gesamtwürdigung und eigener Vorschlag - Schluss
Ergebnisse
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
About the author
David Cuenca Pinkert, Studium der Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt im internationalen Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrecht an der Universität zu Köln; 2017 Erste Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für internationales und ausländisches Privatrecht an der Universität zu Köln; 2019 Forschungsaufenthalt an der Università Roma La Sapienza; 2020 Promotion bei Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel; 2020 Masterstudiengang Europäische Rechtslinguistik mit Schwerpunkt Spanisch (Universität zu Köln); Seit 2021 Referendariat am Landgerichtsbezirk Köln.