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Die Aktionärsstruktur deutscher börsennotierter Gesellschaften ändert sich drastisch. Weltweit nimmt der Shareholder Activism zu. Die Europäische Union hat den Wert einer aktiven Eigentümerschaft erkannt. Die Aktionärsrechterichtlinie setzte der deutsche Staat mit dem ARUG II um.
Die Publikation untersucht, ob Dialoge zwischen Investoren und dem Aufsichtsrat rechtlich zulässig sind. Es findet ein Rechtstransfer der angelsächsischen Regelungen vom UKCGC auf den DCGK statt. Der Autor schlägt ergänzende Formulierungen für die Anregung A.3 DCGK vor und entwirft eine Kommunikationsordnung. Wichtig ist nicht nur, ob Investorendialoge rechtlich erlaubt sind, sondern auch, wie sie real durchzuführen sind. Dabei ist insbesondere die Frage relevant, wie die Arbeitnehmerseite einzubeziehen ist.
List of contents
A. Internationale Ausrichtung von Investorendialogen
B. Vorteile einer aktiven Eigentümerschaft
C. Rechtliche Situation in Deutschland
D. Investorendialoge im UK
E. Rechtsvergleich
F. Gesprächsinhalte eines Dialogs
G. Zusammenfassung (Ergänzung Ziff. A3 DCGK)
Annex: Kommunikationsordnung
About the author
Matthias Wurm studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der University of Glasgow, Schottland. Sein Referendariat absolvierte er am Landgericht Münster. Er promovierte an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.