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In einer durch Mobilität und Globalisierung geprägten Gesellschaft kommt es zu einer immer größeren Vielfalt der Religionen und zu einem individuelleren Ausleben des Glaubens. Das Verhältnis von Religion und Strafrecht ist dabei enger und konfliktreicher, als es auf den ersten Blick scheint und wirft eine Reihe bedeutsamer Fragen auf, die sich im Kern um die Auswirkungen der verfassungsrechtlichen Gewährleistung aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG auf die Strafrechtsdogmatik drehen. So stellen sich unter anderem die Fragen: Ob die Religionsfreiheit ein anerkanntes Rechtsgut innerhalb des Strafgesetzbuches ist? Ob religiöse Vorstellungen des Täters bei der Auslegung normativer Tatbestandsmerkmale Beachtung finden können? Oder ob die Religionsfreiheit im Rahmen der bestehenden Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe berücksichtigt werden kann? Die vorliegende Arbeit versucht diese aufgeworfenen Fragen zu beantworten und untersucht die Bedeutung der Religionsfreiheit für das materielle Strafrecht.
List of contents
Einführung
1. Verfassungsrechtliche Grundlagen
Abwehrfunktion der Religionsfreiheit - Schutzpflichtfunktion der Religionsfreiheit
2. Historische Entwicklung
Entwicklung der Gesetzgebung bis 1871 - Entwicklung der Gesetzgebung von 1871 bis 1945 - Entwicklung der Gesetzgebung von 1945 bis heute
3. Geltendes Recht
Die Religionsfreiheit als Angriffsziel strafrechtlichen Verhaltens - Die Religionsfreiheit als Angriffs-grund strafrechtlichen Verhaltens
4. Reformüberlegungen
Reformüberlegungen bezüglich der Religionsfreiheit als Angriffsziel strafrechtlich relevanten Verhaltens - Reformüberlegungen bezüglich der Religionsfreiheit als Angriffsgrund strafrechtlich relevanten Verhaltens
5. Zusammenfassung und Ausblick
Literaturverzeichnis, Sachwortregister
About the author
Philipp Köhler studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Nach dem Abschluss des 1. Staatsexamens im Jahr 2017 arbeitete er bis 2019 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Strafvollzugsrecht und Jugendstrafrecht von Prof. Dr. Florian Knauer an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Im November 2019 nahm er seinen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Landgerichts Erfurt auf.