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Bundesarchivgesetz - Handkommentar

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Archivgesetze regeln die Anbietungspflicht staatlicher Unterlagen an öffentliche Archive, den Bewertungsauftrag der Archive und die Nutzung von Archivgut durch die Allgemeinheit.Der Handkommentar zum Bundesarchivgesetzerklärt exakt, wer welche Unterlagen von welchem Archiv erhalten kann und hat eine Informationslücke an der Schnittmenge von Informationsfreiheitsrechten, Daten- und Geheimhaltungsschutz geschlossen.Die aktuelle Neuauflage vertieft diese Konzeption und berücksichtigt bereits die Reform zur Eingliederung des Stasi-Unterlagen-Archivs in die Zuständigkeit des Bundesarchivs.Die Vorteile auf einen Blick

  • Beantwortet die Fragen zum individuellen Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen
  • Erklärt den Nutzungszugang zu den Archiven
  • Geht dabei auf die fortschreitende Digitalisierung des Archivwesens ein
  • Stellt das Verhältnis zu anderen Informationszugangsrechten dar
  • Kommentiert bereits die Eingliederung des Stasi-Unterlagen-Archivs Besonders praxisnahDie Landesarchivgesetze, Verwaltungsregelungen, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz oder die Verschlusssachenanweisung sind mitbehandelt.Die AutorenDr. Sven Berger, Referatsleiter im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Berlin | Dr. Norman Koschmieder, Rechtsanwalt, Berlin/Düsseldorf | Axel Mütze, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Berlin | Dr. Christoph J. Partsch, LL.M. (Duke), Rechtsanwalt, Berlin
  • Summary

    Archivgesetze regeln die Anbietungspflicht staatlicher Unterlagen an öffentliche Archive, den Bewertungsauftrag der Archive und die Nutzung von Archivgut durch die Allgemeinheit.

    Der Handkommentar zum Bundesarchivgesetz
    erklärt exakt, wer welche Unterlagen von welchem Archiv erhalten kann und hat eine Informationslücke an der Schnittmenge von Informationsfreiheitsrechten, Daten- und Geheimhaltungsschutz geschlossen.

    Die aktuelle Neuauflage
    vertieft diese Konzeption und berücksichtigt bereits die Reform zur Eingliederung des Stasi-Unterlagen-Archivs in die Zuständigkeit des Bundesarchivs.

    Die Vorteile auf einen Blick
    Beantwortet die Fragen zum individuellen Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen
    Erklärt den Nutzungszugang zu den Archiven
    Geht dabei auf die fortschreitende Digitalisierung des Archivwesens ein
    Stellt das Verhältnis zu anderen Informationszugangsrechten dar
    Kommentiert bereits die Eingliederung des Stasi-Unterlagen-Archivs
    Besonders praxisnah
    Die Landesarchivgesetze, Verwaltungsregelungen, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz oder die Verschlusssachenanweisung sind mitbehandelt.

    Die Autoren
    Dr. Sven Berger, Referatsleiter im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Berlin | Dr. Norman Koschmieder, Rechtsanwalt, Berlin/Düsseldorf | Axel Mütze, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Berlin | Dr. Christoph J. Partsch, LL.M. (Duke), Rechtsanwalt, Berlin

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