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Die Untersuchung befasst sich umfassend mit Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit Exklusivvereinbarungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringern stellen. Durch Exklusivvereinbarungen im Sinn der Arbeit werden alle nicht vertragsbeteiligten Leistungserbringer vom Tätigwerden für die Versicherten der vertragsschließenden Krankenkasse ausgeschlossen. Exklusivvereinbarungen sind deshalb ein wesentliches Instrument zur Ermöglichung von Wettbewerb zwischen Leistungserbringern einerseits und zwischen den Krankenkassen um Versicherte andererseits. Dieser Wettbewerb wird vom Gesetzgeber seit Jahrzehnten als maßgeblich für die dauerhafte Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems bezeichnet. Die Arbeit untersucht erstmals abstrakt die verfassungs- und sozialrechtlichen sowie kartell- und vergaberechtlichen Rechtmäßigkeitsanforderungen für Exklusivvereinbarungen sowie die konkrete Zulässigkeit entsprechender Vereinbarungen in ausgewählten Leistungsbereichen.
List of contents
EinleitungProblemstellung - Gang der Untersuchung1. GrundlagenGrundsätze der Leistungserbringung - Begriffsdefinitionen: Exklusivvereinbarungen, Selektivverträge und Einzelverträge - Wesentliche Vertragsinhalte von Exklusivvereinbarungen - Exklusivvereinbarungen und Selektivverträge im SGB V2. Rechtliche Maßstäbe für die Zulässigkeit von Exklusivvereinbarungen Sozialversicherungsrechtliche Anforderungen - Verfassungsrechtliche Anforderungen - Vergaberechtliche Anforderungen - Kartellrechtliche Anforderungen3. Exklusivvereinbarungen über Sach- und Dienstleistungen des SGB VLeistungsbereichsübergreifende Vorschriften - Vertragsschlusskompetenzen in ausgewählten LeistungsbereichenErgebnis und AusblickLiteratur- und Sachwortverzeichnis
About the author
Christine Mattes studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg i. Brsg., und am Trinity College, Dublin. Ihr Referendariat absolvierte sie am Landgericht Freiburg mit einer Station bei einer Anwaltskanzlei in New York City. Seit September 2013 ist sie als Rechtsanwältin bei Gleiss Lutz, Stuttgart, im Bereich des Öffentlichen Rechts tätig. Sie berät schwerpunktmäßig in Fragen des Gesundheits- und Vergaberechts. Promoviert wurde sie 2019 an der Albert-Ludwigs-Universität unter der Betreuung von Prof. Dr. von Koppenfels-Spies.
Report
»Diese Dissertation belebt die wissenschaftliche Diskussion, erleichtert die Rechtsanwendung und zeigt politische Perspektiven auf. Was will man mehr erwarten. Der Arbeit gebührt höchstes Lob. Sie sollte viele Leserinnen und Leser finden.« Franz Knieps, in: Gesundheits- und Sozialpolitik, 1/2021