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Die in
1198 des Chinesischen Zivilgesetzbuchs geregelte Sicherheitsgewährleistungspflicht [ ] wird als Adoption des deutschen Rechtskonzepts der Verkehrspflicht angesehen. Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, vor dem Hintergrund der Kodifikation des chinesischen Zivilgesetzbuchs eine problemorientierte Untersuchung zu Schlüsselfragen des Deliktsrechts durchzuführen und auch einen funktionalen Rechtsvergleich zu machen.
Der Vergleich bezieht sich zunächst auf die Grundfrage der Rechtswidrigkeit. Trotz des wesentlichen strukturellen Unterschieds bildet das deutsche Deliktsrecht auch einen Referenzpunkt für das chinesische Deliktsrecht. Anschließend erfolgt ein Vergleich in Bezug auf die den Verkehrspflichten gegenüber unbefugt handelnden Geschädigten. Schließlich wird auf die Haftungsproblematik beim Dazwischentreten Dritter eingegangen. Bei Behandlung der Haftungsproblematik in diesem Zusammenhang sind das Außen- und das Innenverhältnis voneinander zu trennen.
List of contents
1. Einleitung
2. Verkehrspflichten im deutschen Deliktsrecht: Dogmatische Grundlagen
Begriff und Funktionen der Verkehrspflichten - Dogmatische Zuordnung der Verkehrspflichten
3. Verkehrspflichten im deutschen Deliktsrecht: Einzelfragen
Entstehungsgründe für Verkehrspflichten und ihre Kategorisierung - Adressat von Verkehrspflichten - Konkrete Bestimmung von Verkehrspflichten
4. Vergleichende Betrachtung des chinesischen Deliktsrechts
Überblick über das chinesische Deliktsrecht - Sicherheitsgewährleistungspflicht im chinesischen Deliktsrecht
5. Funktionaler Rechtsvergleich
Einführung und Überblick - Dogmatische Grundfrage: Rechtswidrigkeit als eine Voraussetzung der deliktischen Haftung? - Haftung des Verkehrspflichtigen bei Fehlverhalten des Geschädigten oder Dritten
6. Fazit
Literatur- und Stichwortverzeichnis
About the author
2005-2012 Studium der Rechtswissenschaft an der East China University of Political Science and Law, Schanghai. 2012-2014 Studium des Deutschen Rechts (LL.M) an der Westfälischen Wilhelms-Universität Mu¿nster. 2014-2017 Promotion an der Westfälischen Wilhelms-Universität Mu¿nster. Seit 2018 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der East China University of Political Science and Law.