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An der Schnittstelle zwischen Natur- und Rechtswissenschaft entstehen vielfältige Fallstrukturen, bei denen sich Behörden und Gerichte gegenüberstehen. Der Rückgriff auf die Rechtsfigur der Beurteilungsspielräume stellt eine naheliegende Möglichkeit im Umgang mit der Problematik der komplexen und dynamischen Naturwissenschaften und der dabei entstehenden Unsicherheiten dar. Der Verwaltung wird ein Letztentscheidungsrecht zugewiesen und die gerichtliche Kontrolle entsprechend reduziert. Dies steht in einem Spannungsverhältnis zum Grundsatz effektiven Rechtsschutzes. Ausgehend von der Auseinandersetzung mit den dogmatischen Grundlagen wird die Rechtsprechung im Naturschutzrecht bezüglich der Annahme von Beurteilungsspielräumen analysiert. Die sehr weitreichende Anerkennung von Beurteilungsspielräumen in der naturschutzrechtlichen Rechtsprechung und die dagegen bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken lassen Entwicklungs- und entsprechende Lösungsmöglichkeiten erkennen.
List of contents
A. Einleitung
B. Dogmatische Grundlagen von Beurteilungsspielräumen
Begriffsfragen - Erscheinungsformen - Voraussetzungen - Fallgruppen - Rechtsfolge
C. Rechtliche Vorgaben
Effektiver Rechtsschutz - Sonstige Grundrechte - Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 GG) - Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3, 28 Abs. 1 S. 1 GG) - Amtsermittlungsgrundsatz (
86 VwGO)
D. Rechtsprechungsanalyse
Vorüberlegungen - Eingriffsregelung (
13 ff. BNatSchG) - Europäischer Gebietsschutz - Artenschutzrecht
E. Herausforderungen in der Praxis
Grundlagen und Problemstellung - Lösungsmöglichkeiten
F. Abschließende Bewertung
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
About the author
Marielle Schuster studierte von 2011 bis 2016 Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Sie arbeitete während des Studiums und der Promotion am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verwaltungsrecht der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg sowie in einer Rechtsanwaltskanzlei im Bereich Real Estate and Public in Stuttgart. Seit 2019 absolviert sie das Rechtsreferendariat am Landgericht Stuttgart. Ende 2019 wurde sie an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg promoviert.
Report
»Ihre hochaktuelle, die bisherige Diskussion umfassend erschließende und zusammenführende Dissertation sollte daher in den kommenden Jahren zu einer vielbeachteten Stimme werden.« Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 9/2021