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Seit einigen Jahren leitet der Europäische Gerichtshof eine Reihe von Vorgaben aus den unionsrechtlichen Grundfreiheiten für die mitgliedstaatliche Glücksspielregulierung ab. Im Zentrum dieser Vorgaben steht die Forderung nach einem kohärenten, also möglichst stimmigen und widerspruchsfreien Regulierungskonzept. Gerade in jüngerer Zeit hat das Postulat der Kohärenz beträchtliche Entwicklungsschübe empfangen. Dies nimmt die Arbeit zum Anlass, die Funktion, Struktur und Wirkkraft des Kohärenzgebots im Glücksspielkontext zu untersuchen. Darüber hinaus will die Bearbeitung aufzeigen, wie sich das Kohärenzgebot im konkreten Prüfungsablauf einsetzen lässt, und bewertet unter Zugrundelegung der zuvor herausgearbeiteten Kohärenzmaßstäbe das seit jeher zum eisernen Bestand der deutschen Glücksspielpolitik zählende Monopol der Länder auf die Veranstaltung bestimmter Lotterien.
List of contents
Einleitung
1. Kohärenz und Glücksspiel - eine erste Annäherung
Begriffsklärung - Synthese aus »Kohärenz« und »Glücksspiel« - Glücksspiel als Gegenstand der Rechts
2. Die unionsrechtlichen Vorgaben für die mitgliedstaatliche Glücksspielregulierung
Grundannahme: Weitreichende Gestaltungsautonomie der Mitgliedstaaten im Glücksspielbereich - Schranken der Gestaltungsautonomie: Grundfreiheiten
3. Das Gebot der Kohärenz als besondere unionsrechtliche Determinante der mitgliedstaatlichen
Glücksspielregulierung
Vorbemerkungen - Das Kohärenzgebot in der Glücksspielrechtsprechung des EuGH
4. Die deutschen Glücksspielregulierung auf dem Prüfstand der Kohären
Das Glücksspiel im deutschen Regulierungssystem - Beurteilung des Lotteriemonopols am Maßstab des Kohärenzgebots
5. Gesamtbilanz und Ausblick
Literatur- und Quellenverzeichnis
Sachwortverzeichnis
About the author
Studium der Rechtswissenschaften (2006 - 2011) und Promotion (2019) an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, Erste Juristische Staatsprüfung beim Justizprüfungsamt Hamm (2011), Tätigkeit als Wissenschaftliche Hilfskraft (2012 - 2013), später als Wissenschaftlicher Mitarbeiter (2014 - 2015) am Bochumer Lehrstuhl Recht der Wirtschaft (Prof. Dr. Johann-Christian Pielow), Zweite Juristische Staatsprüfung beim Justizprüfungsamt Düsseldorf (2016), danach Tätigkeiten als Rechtsanwalt in Düsseldorf und Essen, als Jurist einer Regionalplanungsbehörde sowie als Vertreter der Professur für Öffentliches Recht an der Technischen Universität Bergakademie Freiberg, seit August 2022 Professor für Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen.