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Die Untersuchung befasst sich anlässlich der Entscheidung "Schiedsfähigkeit III" des BGH mit den Voraussetzungen von Schiedsvereinbarungen für Beschlussmängelstreitigkeiten in Personengesellschaften. Es werden die Vorgaben für Beschlussmängelstreitigkeiten in Kapitalgesellschaften beleuchtet, auf die mit "Schiedsfähigkeit III" auch für Personengesellschaften grundsätzlich rekurriert wird. Die Gleichwertigkeitskautelen sind in Gänze auf Personengesellschaften zu übertragen, wenn die Übertragung der aktienrechtlichen Vorschriften vereinbart wurde. Ohne abweichende Vereinbarung ist die Zustimmung sämtlicher Gesellschafter ebenso wenig erforderlich wie die Konzentration an einem Schiedsgericht. Sämtliche Gesellschafter sind jedoch über die Verfahrenseinleitung sowie den -verlauf zu informieren. Bei der Schiedsrichterauswahl und -bestellung wirken nur die verfahrensbeteiligten Gesellschafter mit. Sodann werden Empfehlungen für die Gesellschaften ausgesprochen und Musterklauseln vorgegeben.
List of contents
EinführungProblemaufriss - Gang der UntersuchungTeil 1: Grundlagen zu Schiedsgerichten in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten und BeschlussmängelstreitigkeitenVor- und Nachteile von Schiedsgerichten in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten - Geltendmachung von Beschlussmängeln - SchiedsverfahrenTeil 2: Entwicklung der Schiedsfähigkeit von Beschlussmängeln in Rechtsprechung, Gesetzgebung und LiteraturEntwicklung der Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten in Kapitalgesellschaften - Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten in PersonengesellschaftenTeil 3: Untersuchungen zur Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten in Personengesellschaften aufgrund von »Schiedsfähigkeit III«Grundlegende Überlegungen zu »Schiedsfähigkeit III« - Anforderungen an Schiedsvereinbarungen in Beschlussmängelstreitigkeiten in Personengesellschaften - Empfehlungen - ZusammenfassungLiteratur- und Stichwortverzeichnis
About the author
Jennifer Zimmermann studierte seit 2012 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau, wo sie im Jahr 2017 die Erste juristische Prüfung ablegte. Promotions- und referendariatsbegleitend war sie an dem Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht, Abteilung II der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau unter der Leitung von Professor Dr. Hanno Merkt, LL.M. (Univ. of Chicago), der zugleich auch ihr Doktorvater ist, tätig. Seit April 2019 absolviert sie den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Freiburg im Breisgau.