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Marktgerechte Erbbaurechte - Wie Kommunen über Erbbaurechte bezahlbares Wohnen ermöglichen können

German · Paperback / Softback

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In den letzten Jahren entwickelte sich das Wohnen in den Ballungsräumen immer mehr von einer Grundvoraussetzung menschlicher Existenz zu einem Luxusgut. Vor 100 Jahren wurde in Deutschland das Erbbaurecht auch deswegen aus der Taufe gehoben, um bezahlbares Wohnen und Eigentumsbildung zu ermöglichen sowie der Spekulation auf dem Bodenmarkt entgegenzutreten. Zwar besinnen sich heute immer mehr Kommunen auf das Erbbaurecht, durchsetzen konnte sich dieses bislang jedoch nicht. Dirk Löhr geht in diesem Buch aus ökonomischer Sicht der Frage nach, warum dem so ist. 
Das Buch beschreibt, wie durch die Aufteilung einer Immobilie in die beiden Assetklassen "Grund und Boden" sowie "Gebäude" ein wirtschaftlicher Mehrwert gegenüber Volleigentum entstehen kann. Dieser Mehrwert könnte von Kommunen für die Bezuschussung bezahlbaren Wohnens verwendet werden. Die heutzutage gängigen Erbbaurechtsmodelle sind jedoch vollkommen ungeeignet, um dieses Potenzial zu heben. Eine andere, marktgerechte Anwendung ist daher nötig, um das Erbbaurecht zur "smarten Alternative" zu Volleigentum zu machen.
Mit einem Geleitwort von Micheal Fabricius.

List of contents

Einleitung.- Kommunale Erbbaurechte - ein Auslaufmodell?.- Kein "Eigentum zweiter Klasse" - liberale Erbbaurechtsverträge.- Stakeholder Value: Ein Mehrwert ist möglich.- Erbbaurechtskonzepte als "Social Engineering".- Das Prämienmodell als Instrument zur Subventionierung von Wohnraum.- Erbbaurechtskonzepte und Kreditfinanzierung.- Exkurs: Zur Bewertung von Erbbaurechten.- Bezahlbares Wohnen: Vergabeverfahren und geeignete Partner.- "Upscaling" über Fonds.- Vision nachhaltige Stadtentwicklung - Bodenreform von unten?.- Zum Schluss: Ein Neustart ist nötig!.- Mathematisch-statistischer Anhang.

About the author










Prof. Dr. Dirk Löhr lehrt an der Hochschule Trier (Umwelt-Campus Birkenfeld); hier ist er Sprecher des Center for Land Research. Unter anderem war er Mitglied der Baulandkommission der Bundesregierung sowie des vom Bundesinnenministerium initiierten Fachdialogs Erbbaurecht. 

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