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Das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz soll den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen, also etwa von Kundendaten, Geschäftsmodellen, Herstellungsverfahren, sicherstellen. Dies betrifft alle Unternehmen.Der Handkommentar zum GeschGehG besticht durch präzise und paragrafengenaue Erläuterungen und klärt Probleme und Streitfragen, z.B.:
Wie funktioniert das Nebeneinander von Hinweisgeberschutzgesetz und Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (insbesondere beim "Whistleblower"-Schutz nach
5 Nr. 2)?Müssen/sollten Unternehmen aus eigenem Interesse ein detailliertes Konzept zum Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse ausarbeiten?Wie ist der wichtige unbestimmte Rechtsbegriff der "angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen" auszulegen?Wie werden Geschäftsgeheimnisse rechtssicher geteilt oder übertragen?Welche Rechte ergeben sich für Inhaber:innen eines Geschäftsgeheimnisses aus dessen Verletzung und wie werden diese Rechte erfolgreich durchgesetzt?Für die PraxisEinführung in den Geheimnisschutz und seine tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen Paragrafengenaue Kommentierung mit Hinweisen zum praktischen UmgangBerücksichtigung der Verbindungen zu anderen Gesetzen, insbesondere HinweisgeberschutzgesetzDer offensive Umgang mit dem GeschGehG wird mit dem neuen Handkommentar entscheidend erleichtert. Anwält:innen, Gerichte und Unternehmen können so juristisch fundiert über die Rechtswidrigkeit des Erwerbs, der Nutzung oder der Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen sowie die sich hieraus ergebenden Konsequenzen entscheiden.Die Autor:innen und AutorenProf. Dr. Michael Bohne, Düsseldorf | RAin Elisaveta Breckheimer, FAin GewRS, Düsseldorf | Ri'in Dr. Almuth Buschmann, Halle (Saale) | RA Gereon Conrad, LL.M., Düsseldorf | RA Dr. Michael Grobe-Einsler, Düsseldorf | RA Dr. Lukas Kalkbrenner, LL.M., Freiburg i. Br. | RAin Dr. Ulla Kelp, LL.M., FAinArbR, FAIT-Recht, FAinGewRS, Düsseldorf | RA Dr. Philipp Mels, FAGewRS, Düsseldorf | RA Felix Meurer, Berlin | RAin Maren Müller- Mergenthaler, LL.M., FAinGewRS, Düsseldorf | Prof. Dr. Patrick Ostendorf, LL.M. (King's College London), Berlin | Prof. Dr. Kristoff Ritlewski, LL.M. (Chicago-Kent), Berlin | RA Philippe J. Träm, LL.M., Düsseldorf
Summary
Das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz soll den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen, also etwa von Kundendaten, Geschäftsmodellen, Herstellungsverfahren, sicherstellen. Dies betrifft alle Unternehmen.
Der Handkommentar zum GeschGehG
besticht durch präzise und paragrafengenaue Erläuterungen und klärt Probleme und Streitfragen, z.B.:
Wie funktioniert das Nebeneinander von Hinweisgeberschutzgesetz und Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (insbesondere beim „Whistleblower“-Schutz nach § 5 Nr. 2)?
Müssen/sollten Unternehmen aus eigenem Interesse ein detailliertes Konzept zum Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse ausarbeiten?
Wie ist der wichtige unbestimmte Rechtsbegriff der „angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen“ auszulegen?
Wie werden Geschäftsgeheimnisse rechtssicher geteilt oder übertragen?
Welche Rechte ergeben sich für Inhaber:innen eines Geschäftsgeheimnisses aus dessen Verletzung und wie werden diese Rechte erfolgreich durchgesetzt?
Für die Praxis
Einführung in den Geheimnisschutz und seine tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen
Paragrafengenaue Kommentierung mit Hinweisen zum praktischen Umgang
Berücksichtigung der Verbindungen zu anderen Gesetzen, insbesondere Hinweisgeberschutzgesetz
Der offensive Umgang mit dem GeschGehG wird mit dem neuen Handkommentar entscheidend erleichtert. Anwält:innen, Gerichte und Unternehmen können so juristisch fundiert über die Rechtswidrigkeit des Erwerbs, der Nutzung oder der Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen sowie die sich hieraus ergebenden Konsequenzen entscheiden.
Die Autor:innen und Autoren
Prof. Dr. Michael Bohne, Düsseldorf | RAin Elisaveta Breckheimer, FAin GewRS, Düsseldorf | Ri'in Dr. Almuth Buschmann, Halle (Saale) | RA Gereon Conrad, LL.M., Düsseldorf | RA Dr. Michael Grobe-Einsler, Düsseldorf | RA Dr. Lukas Kalkbrenner, LL.M., Freiburg i. Br. | RAin Dr. Ulla Kelp, LL.M., FAinArbR, FAIT-Recht, FAinGewRS, Düsseldorf | RA Dr. Philipp Mels, FAGewRS, Düsseldorf | RA Felix Meurer, Berlin | RAin Maren Müller- Mergenthaler, LL.M., FAinGewRS, Düsseldorf | Prof. Dr. Patrick Ostendorf, LL.M. (King’s College London), Berlin | Prof. Dr. Kristoff Ritlewski, LL.M. (Chicago-Kent), Berlin | RA Philippe J. Träm, LL.M., Düsseldorf