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Fragen des Tierschutzrechts gewinnen zunehmend an Relevanz. Häufig wird kritisiert, dass das Tierschutzrecht an einem erheblichen Vollzugsdefizit leide und das geltende Recht zum Schutz der Tiere daher nicht in der Rechtswirklichkeit umgesetzt werde. Die Arbeit befasst sich vor diesem Hintergrund zunächst mit der Befolgung und dem Vollzug des Tierschutzrechts. Daran anknüpfend widmet sich die Arbeit dem vornehmlich aus dem Umwelt- und Naturschutzrecht bekannten Rechtsinstrument der tierschutzrechtlichen Verbandsklage und erörtert, ob diese geeignet ist, bestehende Vollzugsdefizite zu reduzieren. Gegenstand der Untersuchung sind unter anderem die rechtsdogmatischen Fragen, die sich anlässlich einer Erweiterung des gerichtlichen Rechtsschutzes um Elemente objektiver Verwaltungskontrolle stellen sowie die aktuelle rechtspolitische Diskussion um die Einführung tierschutzrechtlicher Verbandsklagen auf Landes- sowie auf Bundesebene.
List of contents
Einleitung1. Befolgung und Durchsetzung des Tierschutzrechts in der RechtspraxisTierschutz in der Nutztierhaltung - Tierschutz bei Tierversuchen - Ergebnis2. Rechtsdurchsetzung von Tierschutzrecht im gerichtlichen VerfahrenRechtsdurchsetzung vor den Verwaltungsgerichten - Rechtsdurchsetzung vor den Strafgerichten - Historisches Beispiel: Haltung von Legehennen3. Zusammenfassung und Reflexion: Zu Vollzugsdefiziten und gerichtlichen Durchsetzungsschwächen im Tierschutzrecht4. Die tierschutzrechtliche VerbandsklageSystematisierung und Abgrenzung - Andere Formen des Rechtsschutzes - Die Verbandsklage im Umwelt- und Naturschutzrecht - Die tierschutzrechtliche Verbandsklage als Element objektiver Verwaltungskontrolle - Verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung der tierschutzrechtlichen Verbandsklage? - Aktuelle Rechtslage auf Bundes- und Landesebene sowie Fragen der Gesetzgebungskompetenz - Rechtspolitische Diskussion5. Zusammenfassung und Ausblick: Die Effektivierung des Tierschutzrechts mittels der tierschutzrechtlichen VerbandsklageLiteratur- und Stichwortverzeichnis
About the author
Yasemin Groß studierte nach dem Abitur von 2009 bis 2015 Rechtswissenschaften an der Freien Universität in Berlin. Vom Sommer 2015 bis Herbst 2017 entstand die vorliegende Dissertation in Berlin, mit der sie im Mai 2018 an der Humboldt-Universität zu Berlin promoviert wurde. Seit November 2017 absolviert sie den juristischen Vorbereitungsdienst am Kammergericht Berlin mit Stationen beim Amtsgericht Charlottenburg, bei der Staatsanwaltschaft Berlin, beim Bundeskanzleramt und bei einem Berliner Strafverteidiger.