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Nach der TA Siedlungsabfall (TASi) sollen Abfälle nicht mehr unvorbehandelt abgelagert werden. Die festgelegten Zuordnungswerte für den organischen Anteil (Glühverlust, TOC) können nach derzeitigem Stand der Technik nur durch thermische Verfahren eingehalten werden. Die fachtechnische Berechtigung und rechtliche Verbindlichkeit der Zuordnungswerte ist umstritten, die Bundesregierung hält aber an den Festlegungen der TASi fest. Angesichts sinkender Müllmengen dürfte in vielen Regionen noch Ablagerungsvolumen bis mindestens zum Jahr 2020 vorhanden sein. Deshalb ist verstärkt die Tendenz zu erkennen, daß Entscheidungen zur Errichtung von Vorbehandlungskapazitäten vertagt werden. Es ist absehbar, daß bis zum Jahr 2005 weder ausreichende thermische noch kalte Behandlungskapazitäten für eine vollständige Vorbehandlung des Restabfalls geschaffen sein werden. Das umweltpolitische Ziel der TASi, die Ablagerung unvorbehandelten Abfalls zu beenden, bliebe auf der Strecke. Vor diesem Hintergrun d gewinnen flexible Kombinationslösungen, die unterschiedliche Behandlungsverfahren berücksichtigen, an Bedeutung. In dieser rechtlichen Studie untersuchen die Autoren eingehend die von der TASi eröffneten Handlungsspielräume: Welche Anforderungen sind an den Gleichwertigkeitsnachweis bei der Zulassung von Abweichungen von den Zuordnungswerten zu stellen? Können Deponien zur Ablagerung kalt vorbehandelter Abfälle als Versuchsanlagen zugelassen werden?