Read more
Excerpt from Die Unanfechtbarkeit der Delegationsstipulation: Mit Besonderer Berücksichtigung der L. 19 D. De Nov. Et Deleg. (46. 2)
Sind die anderen Einreden gegenüber der Klage aus der Delegationsstipulation nicht stichhaltig, um wie viel weniger kann es eine Einrede sein, deren rechtliches Moment sich nicht als stark genug erweist, die Form einer selbstständigen condictio anzunehmen, bei der also in dem Falle, dass wirklich gezahlt werden ist, das irrthümlich Gezahlte nicht einmal condicirt werden kann? Wenn also auf der einen Seite die exe. Scti. Mae. Ihrer Natur nach mehr Berücksichtigung verdient als die übrigen Einreden, und es aus diesem Grunde verwunderlieh ist, dass sie in gleicher Weise wie die übrigen ohne Berücksichtigung bleibt, so ist wiederum die Thatsache, dass sich ihr recht licher Inhalt nicht, wie bei den anderen Exceptionen, auch in der Form der selbstständigen Klage geltend machen lässt, dass sie in diesem Sinne nicht durchgreifend ist wie jene dass der durch sie beseitigte Klaganspruch immer noch den Charakter der Naturalobligation in sich trägt, geeignet, sie schliesslich der Delegation gegenüber auf dieselbe Stufe herabzudrüeken, wie die übrigen Einreden.
About the Publisher
Forgotten Books publishes hundreds of thousands of rare and classic books. Find more at www.forgottenbooks.com
This book is a reproduction of an important historical work. Forgotten Books uses state-of-the-art technology to digitally reconstruct the work, preserving the original format whilst repairing imperfections present in the aged copy. In rare cases, an imperfection in the original, such as a blemish or missing page, may be replicated in our edition. We do, however, repair the vast majority of imperfections successfully; any imperfections that remain are intentionally left to preserve the state of such historical works.