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Die strafrechtswissenschaftliche Forschung hat sich eingehend mit dem Erhalt von straffreien Räumen aber nur vereinzelt mit den Grenzen der Vorverlagerung beschäftigt. Trotz der häufigen Verwendung des Begriffs »Vorverlagerung« werden dessen Merkmale
kaum diskutiert. Als Begriff ist die »Vorverlagerung« weitestgehend unerforscht und die Herkunft ungeklärt. Des Weiteren kommt in der Aufforderung, das »Verursachungsdogma« durch Vorverlagerung zu überwinden, ein enges Verhältnis zur Kausalitätstheorie
zum Ausdruck, was noch nicht hinreichend untersucht worden ist. Die neuesten Entwicklungen der Kausalitätstheorie ab den 2000er-Jahren wurden bisher nicht mit der Debatte um die Grenzen der Vorverlagerung in Verbindung gebracht. Dem widmet sich der Autor und entwickelt daraus Definition und Grenzen der Vorverlagerung.
Safeguarding freedom against preventive criminalization ("Vorverlagerung") is a recurrent theme in Criminal Law research. Nevertheless, the elements of "preventive criminalization" have rarely been discussed. The term remains undefined, its origins unrevealed. Additionally, claims to overcome the "dogma of causation" via preventive criminalization exemplify a connection to causation theory. Yet, the new developments in causation theory since the early 2000s have not been introduced into the discussion on preventive criminalization. Building on the results found researching these issues, this study develops the definition and limits of preventive criminalization.
About the author
Dr. Uriel Möller studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg und an der University of Edinburgh. Anschließend promovierte er an der Universität Osnabrück und der PUCRS (Brasilien) in gemeinsamer Betreuung.