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Der renommierte Jurist und UN-Menschenrechtsexperte Manfred Nowak zeichnet den (ideen-)geschichtlichen Aufstieg des Begriffs der Menschenwürde nach: Erst in Reaktion auf den Holocaust beziehen sich Verfassungen und internationale Menschenrechtsdokumente auf die Menschenwürde als ihre höchste philosophische und moralische Begründung. Aber nicht jede Verletzung von Menschenrechten stellt auch einen Angriff auf die Menschenwürde dar, sondern nur Praktiken, die auf die Entmenschlichung, Ausbeutung und Erniedrigung des Menschen als autonomes Subjekt mit freiem Willen abzielen. Diesen Praktiken ist die Ohnmacht und Wehrlosigkeit der Opfer gemeinsam, während die Menschenrechte auf deren "Empowerment" gerichtet sind.
About the author
Manfred Nowak ist Professor für internationales Recht und Menschenrechte an der Universität Wien sowie Gründer und wissenschaftlicher Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte in Wien. Zwischen 1993 und 2006 hatte er verschiedene Funktionen als UNO-Experte für erzwungenes Verschwindenlassen inne; von 1996 bis 2003 war er einer von acht internationalen Richtern an der Menschenrechtskammer für Bosnien und Herzegowina in Sarajevo; und zwischen 2004 und 2010 übte er das Mandat des UNO-Sonderberichterstatters über Folter aus.