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Excerpt from Zeitschrift für Internationales Privat-und Öffentliches Recht, 1907, Vol. 17
Die rechtliche Natur der Blockade. Von Dr. Jur. Heinrich Pohl, Bonn.
In der Völkerrechtswissenschaft, besonders in der zurzeit im Vordergrunde 'des Interesses stehenden Lehre vom Seekriege, fehlt es in den meisten Fragen noch an festen Stützpunkten, von denen aus sich die Richtlinien fur die Lösung der zahl reichen Streitfragen gewinnen ließen. Unverkennbar groß ist die Bedeutung der Pariser Seerechtsdeklaration vom 16. 4. 1856, von unschätzbarem Werte das Haager Abkommen, betreffend die Anwendung der Grundsätze der Genfer Konvention vom 22. 8. 1864 auf den Seekrieg. So sehr aber auch beide Er rungenschaften, namentlich die letztere, im Interesse der Be schränkung der Schrecken und Schäden des Seekrieges und im Interesse seiner Humanisierung zu begrüßen sind, die Will kür im Seekriegsrecht ist noch groß. Und selbst das Wenige, was bisher erreicht worden ist, wie unfertig ist es noch! "das Seerecht besitzt noch zahlreiche Lücken, welche, wie die Ver hältnisse heute liegen, in kritischen Augenblicken nur zu oft durch Seemat ausgefüllt 211 werden p¿egen. Mit einem Wort, auf dem Gebiete des Seerechts ist der Machtstandpunkt noch lange nicht überwunden werden durch den Rechtsstand punkt. 1)
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