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Personenbezogene Informationen im System des zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutzes - Unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in der Schweiz und in Deutschland

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Der erste Teils der Abhandlung ist der Darstellung des Systems des Persönlichkeitsschutzes nach Art. 28 ff. ZGB gewidmet. Im Detail erörtert werden etwa der Persönlichkeitsbegriff, Widerrechtlichkeit, Einwilligung und Interessenabwägung.Im zweiten Teil folgt ein Rechtsvergleich mit Deutschland, der in die Erkenntnis mündet, dass Begriffe und Lösungswege nur zurückhaltend in das schweizerische System übertragen werden können.Der dritte Teil überträgt die gewonnenen Erkenntnisse auf den Bereich der personenbezogenen Informationen und unterzieht u.a. die Drei-Sphärentheorie sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einer kritischen Analyse. Zu berücksichtigen ist vielmehr das spezifische Interesse des Betroffenen an "informationeller Privatheit". Im Anschluss an die Erörterung möglicher Interessen werden diese in den Zusammenhang praktisch bedeutsamer Verletzungssituationen (wie Medien, Medizin oder Zwangskommerzialisierung) gestellt.Zusammenfassungen nach jedem Hauptteil, zahlreiche Beispiele und ein Sachregister machen die Abhandlung auch zu einem Arbeitsinstrument für den Praktiker.

Summary

Der erste Teils der Abhandlung ist der Darstellung des Systems des Persönlichkeitsschutzes nach Art. 28 ff. ZGB gewidmet. Im Detail erörtert werden etwa der Persönlichkeitsbegriff, Widerrechtlichkeit, Einwilligung und Interessenabwägung.

Im zweiten Teil folgt ein Rechtsvergleich mit Deutschland, der in die Erkenntnis mündet, dass Begriffe und Lösungswege nur zurückhaltend in das schweizerische System übertragen werden können.

Der dritte Teil überträgt die gewonnenen Erkenntnisse auf den Bereich der personenbezogenen Informationen und unterzieht u.a. die Drei-Sphärentheorie sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einer kritischen Analyse. Zu berücksichtigen ist vielmehr das spezifische Interesse des Betroffenen an "informationeller Privatheit". Im Anschluss an die Erörterung möglicher Interessen werden diese in den Zusammenhang praktisch bedeutsamer Verletzungssituationen (wie Medien, Medizin oder Zwangskommerzialisierung) gestellt.

Zusammenfassungen nach jedem Hauptteil, zahlreiche Beispiele und ein Sachregister machen die Abhandlung auch zu einem Arbeitsinstrument für den Praktiker.

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