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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 13 Punkte, Georg-August-Universität Göttingen, Veranstaltung: Schwerpunktveranstaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: "Die gegenwärtig wohl größte Herausforderung für den Verwaltungsrechtsschutz in der EU ist die verbundförmige Vernetzung von Verwaltungsverfahren in europäischen Teilbereichen des besonderen Verwaltungsrechts." Diese Aussage zeigt die besondere Bedeutung, welche die europäische Verbundverwaltung über die letzten Jahre erlangt hat. Sie ist zu einem zentralen Gegenstand insbesondere deutscher Beiträge zur Europäischen Verwaltungsrechtswissenschaft avanciert.Die zum Teil weitreichenden Verflechtungen kooperativer und hierarchischer Elemente, stellen gerade die nationalen Gerichte vor große Herausforderungen. Diese Entwicklung soll zum Anlass genommen werden, die verwaltungsgerichtliche Kontrolle im Rahmen einer verbundförmigen Vernetzung von Verwaltungsverfahren in der Europäischen Union genauer zu betrachten.A) EinleitungB) Das europäische VerwaltungskonzeptI) TrennungsprinzipII) KooperationsprinzipIII) Europäische Verbundverwaltung1) Anlass und Ziele der Verbundverwaltunga) Anlassb) Ziele2) Charakteristika der Verbundverwaltunga) Vertikale und horizontale Vernetzungb) Informations- und Kommunikationsstrukturenc) Institutionelle Vielseitigkeitaa) Kommissionbb) Agenturencc) Mitgliedsstaatliche Verwaltungdd) Ausschüsse und Netzwerke3) Die europäische Migrationsverwaltung als Referenzgebieta) Informationsnetzwerke und Informationssystemeb) Die europäische Grenzschutzagentur FRONTEXC) Verwaltungsrechtsschutz in der europäischen UnionI) Verwaltungsgerichtliche Kontrolle in Deutschland1) Individualrechtsschutz2) KontrolldichteII) Verwaltungsgerichtliche Kontrolle in Frankreich1) Objektive Verwaltungskontrolle2) Kontrolldichte3) FazitIII) Verwaltungsgerichtliche Kontrolle im europäischen Verbundverwaltungsrecht1) Kontrolle im Rahmen der Unionsgerichtsbarkeita) Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUVb) Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV2) Kontrolle im Rahmen der nationalen Gerichtsbarkeita) Rechtsschutz im Erlassstaatb) Rechtsschutz im AufnahmestaatD) Schlussbetrachtung