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Das postmortale Persönlichkeitsrecht im internationalen Privatrecht - Unter besonderer Berücksichtigung des französischen Rechts

German · Paperback / Softback

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Ziel dieser Arbeit ist die Darstellung des Systems der Sachnormen zum postmortalen Persönlichkeitsrecht in Frankreich und Deutschland. In einer aktuellen Fallanalyse werden die Unterschiede rechtsvergleichend dargestellt. Es folgt eine Auseinandersetzung mit dem deutschen Internationalen Privatrecht, das trotz der Praxisnähe in dieser Fallgestaltung bisher weder von Gerichten, noch von der Literatur eingehender erläutert wurde. Dabei wird wiederum die Rechtslage in Frankreich beleuchtet. Zusätzlich ist das Internationale Zivilprozeßrecht im Hinblick auf die internationale Zuständigkeit bei postmortalen Persönlichkeitsrechtsverletzungen thematisiert. Die Arbeit endet mit einem eigenen Gesetzesvorschlag. In kollisionsrechtlicher Hinsicht wird ein personaler Anknüpfungsansatz vertreten. Es wird eine Zwei-Stufen-Lösung vorgeschlagen, wonach die Existenz eines postmortalen Persönlichkeitsrechts personal angeknüpft werden soll, während sich die konkrete Ausgestaltung nach dem Deliktsstatut richtet. Begründet wird diese Lösung hauptsächlich mit der Verbindung zwischen dem Persönlichkeitsrecht und der jeweiligen kulturellen Identität des verstorbenen Rechtsgutsträgers.

List of contents

Aus dem Inhalt: Eingriffe in die Privatsphäre durch Innovationen in der Kommunikationstechnologie - Flächendeckende/länderübergreifende Verbreitung von persönlichkeitsverletzenden Äußerungen - Allgemeines Persönlichkeitsrecht nach dem Tode des Rechtsgutträgers - Vergleich mit dem französischen Rechtssystem - Persönlichkeitsrecht der Familienangehörigen bei Verletzung der Familienehre - Unterschiedliche Bewertung bei Fällen mit Auslandsberührung.

About the author










Der Autor: Jürgen Gleichauf studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und Lausanne. 1. Juristisches Staatsexamen 1994. Assistent am Institut de droit comparé Paris, Assistent am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg, 2. Juristisches Staatsexamen 1998. Tätigkeit als Syndikusanwalt in Stuttgart. Promotion 1998.

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