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Nach dem Opiumkrieg (1840-1842) wurde das chinesische Kaiserreich gezwungen, den westlichen Mächten die Exterritorialitätsrechte zu gewähren, damit die dort lebenden Staatsangehörigen der Rechtssprechung der Konsularvertretung in China unterstellt werden konnten. Entgegen anderen europäischen Staaten ergriff die Schweiz nie die Initiative zu konsularischen und diplomatischen Beziehungen. Die Schweiz liess ihre Bürger aufgrund zunehmender Handelsinteressen in China dem Schutz der Grossmächte unterstellen. Auf diese Weise genossen die Chinaschweizer die gleichen Vorrechte wie die Bürger der Grossmächte. Erst im Ersten Weltkrieg empfanden die Schweizer in China den Schutz der Grossmächte als unbefriedigend.
Die vorliegende Studie leistet einen Beitrag zur Geschichte der schweizerisch-chinesischen Beziehungen in der Zeit von 1918 bis 1946. Zentrales Thema der Arbeit sind die Exterritorialitätsrechte in China, welche die Entwicklung der diplomatischen Beziehungen der Schweiz mit China grundlegend prägen. Der Erwerb und die Rückgabe dieser Rechte unter dem Druck der internationalen Lage werden eingehend dargestellt. Die Arbeit beleuchtet auf eindrückliche Weise die Besonderheiten der damaligen Schweizer Aussenpolitik mit China.
List of contents
Aus dem Inhalt: Die Exterritorialitätsrechte im Freundschaftsvertrag der Schweiz mit China - Der lange Weg zum Freundschaftsvertrag - Beweggründe für einen Vertrag - Die Initiative von Salis' - Die Zusicherung der Exterritorialitätsrechte für die Schweiz - Die Besonderheiten des Freundschaftsvertrages - Die Stellungnahme der Schweiz zum Verzicht auf ihre Rechte - Die einseitige Erklärung Chinas über das Ende der Exterritorialitätsrechte - Verzicht auf die Exterritorialitätsrechte der Schweiz - Japans Druck auf die Schweiz - Die Schweiz im Dilemma.
Report
«Die Dissertation von Yufang Zhou behandelt ein wichtiges Thema der schweizerischen Überseegeschichte, zu der nur wenige Publikationen erscheinen. [...] Das fundierte Werk basiert hauptsächlich auf Quellen des Bundesarchivs Bern und auf Unterlagen aus dem Nachlaß von Ferdinand von Salis, dem engagierten Schweizer Botschafter in Tokio, dessen Anliegen es war, die diplomatische Vertretung der Schweiz in China vertraglich zu regeln.» (Stefan Sigerist, Jahrbuch für Europäische Überseegeschichte)