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Die Ministeranrufung nach 21 Abs. 4 S. 3 DSchG NW - Dissertationsschrift

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Die Ministeranrufung im nordrhein-westfälischen Denkmalschutzrecht ist ein Rechtsinstitut, das in dieser Form einmalig im deutschen Verwaltungsrecht ist. Inhalt der Arbeit ist eine empirische Aufarbeitung aller erfolgten Ministeranrufungen. Die Untersuchung folgt dabei einem interdisziplinären Ansatz. Als Instrument der Verwaltungsorganisation wird die Ministeranrufung aus rechtsdogmatischer, sozialwissenschaftlicher (Ministeranrufung als Instrument der Konfliktbewältigung), verwaltungswissenschaftlicher (Ministeranrufung als Steuerungsinstrument) und institutionenökonomischer Perspektive (Prinzipal-Agent-Ansatz und Transaktionskostenansatz) analysiert. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Ministeranrufung um ein funktionstaugliches Regelungsinstrument handelt.

List of contents

Aus dem Inhalt : Ministeranrufung im gesetzlichen Kontext: Behördenstruktur und Mitwirkung in Nordrhein-Westfalen - Behördenstruktur und Mitwirkung in den anderen Bundesländern - Ministeranrufung als Instrument der Verfahrensorganisation, empirische Untersuchung - Überblick über die in der Vollerhebung gewonnenen Fakten (Grafiken) - Ministeranrufung als Instrument der Konfliktbewältigung - Ministeranrufung als Steuerungsinstrument - Steuerungsimpulse im denkmalrechtlichen Verfahren - Die denkmalschutzrechtliche Entscheidung in der institutionenökonomischen Analyse - Übertragbarkeit des Modells der Ministeranrufung.

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