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Zum 1. April 2003 ändert sich die Abrechnung von Mini-Jobs grundlegend. So wird beispielsweise bei geringfügig entlohnten Beschäftigten die Lohngrenze auf 400 Euro angehoben und auf die Stundenbegrenzung verzichtet. Nicht ausgezahltes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld wird bei optimaler Gestaltung hierbei nicht mehr erfasst. Meldungen müssen künftig an die Bundesknappschaft abgegeben werden. Eine Abrechnung nach Steuerfreistellungsbescheinigungen scheidet ab April 2003 aus.
Auch die Abrechnung von kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse hat der Gesetzgeber verändert. Die Einzelheiten werden in übersichtlicher Weise dargestellt und an zahlreichen verständlichen Praxisbeispielen verdeutlicht. Der Praktiker kann sämtliche sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Neuregelungen sofort richtig umsetzen. Hierdurch werden hohe Haftungsrisiken, die sich ansonsten bei Prüfungen ergeben können, verhindert.
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Aus dem Inhalt:
Abrechnung von geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern im Kurzüberblick - Geringfügige Beschäftigungen: Details der neuen Abrechnungsgrundsätze - Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen - Kurzbetrachtung der sozial- und steuerrechtlichen Beurteilung geringfügig Beschäftigter - Niedriglohnsektor