Read more
Tagtäglich ergehen im Namen des Volkes unzählige juristische Entscheidungen, die das Leben der Gesellschaft genauso beeinflussen und steuern wie die Tätigkeit von Parlament und Regierung. Einsichtig sind sie selten. Eine Kritik von außen ist kaum möglich. An diesem Problem setzen Uwe Wesels Beiträge ein.
Im Gegensatz zu früheren Vorschlägen für eine Justizreform, die die Demokratisierung ihrer äußeren Organisation zum Ziele hatten, soll Öffentlichkeit im Recht selbst hergestellt werden, durch Ausleuchten seiner inneren Strukturen. Es wird dargestellt als Interpretationsherrschaft, im Prozeß der Verwandlung von Meinung zu Recht als herrschender Meinung, die in ihrer Dogmatik und Methode durchaus nicht so zweifelsfrei ist, wie oft sogar Juristen meinen im Glauben an die Unabhängigkeit eines Richters, der nur dem Gesetz unterworfen sei. Diese vermeintliche Gesetzbindung wird als einer der wichtigsten Gründe für das bisher problematische Verhältnis von Recht und Öffentlichkeit beschrieben; die Frage nach dem Verhältnis von Recht und Macht wird neu gestellt und schließlich mit dem Versuch beantwortet, Möglichkeiten für eine emanzipatorische Tätigkeit des Juristen aufzuzeigen.
About the author
Uwe Wesel, geboren 1933 in Hamburg, Studium der Klassischen Philologie und der Rechtswissenschaften. Von 1968 bis zu seiner Emeritierung im März 2001 Professor für Rechtsgeschichte und Zivilrecht an der Freien Universität Berlin. Mitglied des P.E.N. Zahlreiche Publikationen und Mitarbeit bei Fachzeitschriften, der SDZ und der ZEIT. Der Autor lebt in Berlin.
Summary
Tagtäglich ergehen im Namen des Volkes unzählige juristische Entscheidungen, die das Leben der Gesellschaft genauso beeinflussen und steuern wie die Tätigkeit von Parlament und Regierung. Einsichtig sind sie selten. Eine Kritik von außen ist kaum möglich. An diesem Problem setzen Uwe Wesels Beiträge ein.
Im Gegensatz zu früheren Vorschlägen für eine Justizreform, die die Demokratisierung ihrer äußeren Organisation zum Ziele hatten, soll Öffentlichkeit im Recht selbst hergestellt werden, durch Ausleuchten seiner inneren Strukturen. Es wird dargestellt als Interpretationsherrschaft, im Prozeß der Verwandlung von Meinung zu Recht als herrschender Meinung, die in ihrer Dogmatik und Methode durchaus nicht so zweifelsfrei ist, wie oft sogar Juristen meinen im Glauben an die Unabhängigkeit eines Richters, der nur dem Gesetz unterworfen sei. Diese vermeintliche Gesetzbindung wird als einer der wichtigsten Gründe für das bisher problematische Verhältnis von Recht und Öffentlichkeit beschrieben; die Frage nach dem Verhältnis von Recht und Macht wird neu gestellt und schließlich mit dem Versuch beantwortet, Möglichkeiten für eine emanzipatorische Tätigkeit des Juristen aufzuzeigen.