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Das Wahlrecht nach
103 InsO eröffnet dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit, in eine laufende privatrechtliche Beziehung einzugreifen und diese (in gewissen Grenzen) zugunsten der Masse zu beeinflussen. Diese Arbeit wendet sich der Frage zu, auf welcher systematischen Grundlage das Insolvenzrecht auf privatrechtliche Beziehung einwirkt und diese begrenzt. Die so eröffnete Schnittstelle zwischen Schuld- und Insolvenzrecht wird im Weiteren um eine zusätzliche Ebene ausgebaut, indem durch Sicherungsübereignung und Eigentumsvorbehalt auch das Sachenrecht in den Wirkungszusammenhang einbezogen wird. Die sich so ergebenden dreiseitigen Wechselwirkungen zwischen Schuld-, Sachen- und Insolvenzrecht werden zuletzt anhand verschiedener Arten des Eigentumsvorbehalts bearbeitet und dabei auch auf Dreipersonenverhältnisse angewendet.
List of contents
Aus dem Inhalt: Grundlagen des Wahlrechts nach
103 InsO - Darlehen und Sicherungsübereignung in der Insolvenz - Einfacher Eigentumsvorbehalt - Verlängerter Eigentumsvorbehalt - Weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt - Nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt - Erweiterter Eigentumsvorbehalt - Umgekehrter Konzernvorbehalt.
About the author
Der Autor: Christoph Stieber, geboren 1979; Studium der Rechtswissenschaften in Mainz; 2009 Promotion; 2005 bis 2009 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Mainz; seit Mitte 2009 Richter in Koblenz.