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Das Recht des deutschen Hochadels (Privatfürstenrecht) stellte für das Rechtssystem des 19. Jhs. eine Ausnahme dar, weil es sich den Kriterien entzog, die das aufstrebende Bürgertum für die Rechtsordnung der Gesamtgesellschaft als konstitutiv formulierte. Durch seine positivistisch nicht erfaßbare, historisch geprägte Vielfalt wurde es zu einem Legitimationsinstrument des germanistischen Zweiges der deutschen Rechtswissenschaft. Theoretische Basis war die 'Autonomie', die über 'Hausgesetze' und 'Familienverträge' das Rechtsgebiet weitgehend konturierte und angesichts ihrer - vor allem durch die allmählich widerstreitenden romanistischen und germanistischen Schulen bedingte - Interpretationsbreite zahlreiche Fragen grundsätzlicher Art aufwarf.
List of contents
Aus dem Inhalt: Privatfürstenrecht als wissenschaftliche Disziplin - 'Autonomie' als Grundlage - Zur Geschichte und Entwicklung des Begriffs - Autonomie der hochadeligen Familie: Normsetzung oder erweiterte Dispositionsbefugnis? - Träger der Autonomie.
About the author
Die Dissertation wurde von Prof. G. Dilcher an der Universität Frankfurt/M. betreut.
Report
"Der reiche Inhalt der Studie konnte hier nur angedeutet werden. Der Rezensent kann von sich sagen, daß sie ihm aufschlußreiche Einblicke in das Privatfürstenrecht, insbesondere in seiner Ausgestaltung als Hausgesetz, vermittelt hat. Sie wird zweifellos die nötigen Impulse für eine weitergehende Erforschung des Privatfürstenrechts, wie sich das der Autor wünscht, geben. Jedenfalls hat er dazu einen wertvollen Beitrag geleistet, auf dem aufgebaut werden kann." (Herbert Wille, Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte)