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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Bieter, der die Übernahme eines anderen Unternehmens angekündigt oder gar schon ein konkretes Übernahmeangebot abgegeben hat, sich von den dadurch ausgelösten Rechtsfolgen wieder befreien kann, etwa mittels Widerrufs, Anfechtung oder Rücktritts. Das WpÜG beantwortet diese Frage nur dahingehend, dass der Bieter das Angebot jedenfalls nicht unter eine Bedingung stellen darf, deren Eintritt er selbst herbeiführen kann. Ob sich der Bieter von etwaigen, durch die bloße Ankündigung des Angebots ausgelösten Rechtsfolgen wieder befreien kann, lässt das Gesetz sogar gänzlich offen. Neben der aus wissenschaftlicher Sicht notwendigen dogmatischen Analyse hat die Klärung der aufgeworfenen Fragestellungen auch eine erhebliche Relevanz für die Praxis. Denn mangels eindeutiger Rechtslage und höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht insoweit eine kaum zumutbare Rechtsunsicherheit, die vor allem für den Bieter auch erhebliche finanzielle Risiken in sich birgt.
List of contents
Aus dem Inhalt: Rechtsnatur des öffentlichen Angebots und der Angebotsankündigung im Sinne des WpÜG - Begriff der «Öffentlichkeit» - Lösungsmöglichkeiten vom öffentlichen Angebot nach WpÜG und BGB - Lösungsmöglichkeiten von der Angebotsankündigung.
About the author
Der Autor: Markus Käppler, geboren 1979 in Würselen; 1999-2004 Studium der Rechtswissenschaften sowie fachspezifische Fremdsprachenausbildung an der Universität Trier; 2004 Erstes juristisches Staatsexamen; danach Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei und am Institut für Bankrecht in Frankfurt am Main; seit 2007 Referendariat in Frankfurt am Main; Promotion 2007.