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Die Relevanz der Markenform (GEW 44) - Die Herleitung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und die Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen zwischen den Markenformen

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Das Markengesetz zählt die verschiedenen Markenformen in
3 Abs. 1 MarkenG gleichrangig auf. Darüber hinaus findet sich im Markengesetz abgesehen von
3 Abs. 2 MarkenG keine Regelung, die erkennen ließe, dass für unterschiedliche Markenformen unterschiedliche Maßstäbe zu gelten haben. Dies spricht auf den ersten Blick dafür, dass alle Marken den gleichen rechtlichen Maßstäben unterliegen.
Betrachtet man die Rechtsprechung jedoch genauer, stellt man fest, dass an einige Markenformen erhöhte Anforderungen gestellt werden, wenn es etwa um die Frage geht, ob originäre Unterscheidungskraft nach
8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG vorliegt, ob Verkehrsdurchsetzung nach
8 Abs. 3 MarkenG gegeben ist oder ob die Grenzen der erlaubten Drittbenutzung nach
23 Nr. 3 MarkenG eingehalten wurden.
Dieser Widerspruch war Anlass, der Frage nachzugehen, ob die Markenform bei der Beurteilung markenrechtlicher Tatbestandsmerkmale eine Rolle spielen darf. In der vorliegenden Arbeit wird anhand dreier Beispielsfälle untersucht, ob die Gerichte zu Recht zu unterschiedlichen Ergebnissen im Hinblick auf die verschiedenen Markenformen kommen. Zugleich wird eine allgemeine Prüfungsfolge entwickelt, die dabei helfen soll, die Frage nach der Zulässigkeit einer Differenzierung zwischen den Markenformen in Zukunft auf dogmatisch überzeugende Weise zu beantworten.

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Jana Frölich

Summary

Das Markengesetz zählt die verschiedenen Markenformen in § 3 Abs. 1 MarkenG gleichrangig auf. Darüber hinaus findet sich im Markengesetz – abgesehen von § 3 Abs. 2 MarkenG – keine Regelung, die erkennen ließe, dass für unterschiedliche Markenformen unterschiedliche Maßstäbe zu gelten haben. Dies spricht auf den ersten Blick dafür, dass alle Marken den gleichen rechtlichen Maßstäben unterliegen.

Betrachtet man die Rechtsprechung jedoch genauer, stellt man fest, dass an einige Markenformen erhöhte Anforderungen gestellt werden, wenn es etwa um die Frage geht, ob originäre Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG vorliegt, ob Verkehrsdurchsetzung nach § 8 Abs. 3 MarkenG gegeben ist oder ob die Grenzen der erlaubten Drittbenutzung nach § 23 Nr. 3 MarkenG eingehalten wurden.

Dieser Widerspruch war Anlass, der Frage nachzugehen, ob die Markenform bei der Beurteilung markenrechtlicher Tatbestandsmerkmale eine Rolle spielen darf. In der vorliegenden Arbeit wird anhand dreier Beispielsfälle untersucht, ob die Gerichte zu Recht zu unterschiedlichen Ergebnissen im Hinblick auf die verschiedenen Markenformen kommen. Zugleich wird eine allgemeine Prüfungsfolge entwickelt, die dabei helfen soll, die Frage nach der Zulässigkeit einer Differenzierung zwischen den Markenformen in Zukunft auf dogmatisch überzeugende Weise zu beantworten

Product details

Authors Jana Fröhlich, Jana Frölich, Jana (Dr. iur.) Frölich
Publisher Heymanns
 
Languages German
Product format Hardback
Released 01.04.2016
 
EAN 9783452287090
ISBN 978-3-452-28709-0
No. of pages 190
Dimensions 155 mm x 211 mm x 9 mm
Weight 254 g
Series Geistiges Eigentum und Wettbewerb (GEW)
Geistiges Eigentum und Wettbewerb (GEW)
Subjects Guides > Law, job, finance > Taxes
Social sciences, law, business > Law > Mercantile and commercial law

Marke, Markenrecht, Markenform

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