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Im Wettbewerb um Fachkräfte und qualifizierte Auszubildende kann es sich lohnen, die Potentiale von geflüchteten Menschen stärker in den Fokus zu nehmen. Allerdings sind bei der Beschäftigung von Flüchtlingen diverse rechtliche Aspekte zu beachten.
Bei der Beschäftigung von Ausländern aus Drittstaaten werden die verschiedenen Aufenthaltstitel und notwendigen Zustimmungsvoraussetzungen dargestellt. Bei der Beschäftigung von geflüchteten Menschen gibt es Unterschiede, je nachdem, ob der Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung hat, Geduldeter oder anerkannter Flüchtling ist.
Abgerundet wird das Fachbuch mit Besonderheiten in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Lohnsteuer sowie den relevanten Ordnungswidrigkeiten und Straftatbeständen.
List of contents
1 Einleitung
1.1 Rechtliche Grundlagen
1.2 Regelungssystematik
1.2.1 Unionsbürger aus den bis 30.04.2004 beigetretenen Staaten
1.2.2 Unionsbürger der neueren Mitgliedsstaaten (Beitritt ab dem 01.05.2004), türkische Staatsbürger
1.2.3 Ausländer aus sog. Drittstaaten
2 Aufenthalt und Beschäftigung von Ausländern aus Drittstaaten
2.1 Allgemeine Grundsätze
2.2 Aufenthaltstitel
2.3 Zulassung ausländischer Beschäftigter
2.3.1 Entbehrlichkeit der Zustimmung nach der BeschV
2.3.2 Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger
2.4 Zustimmungsvoraussetzungen
2.4.1 Vorrangprüfung
2.4.2 Besonderheit: Mangelberufe
2.4.3 Vorabprüfungsverfahren auf Antrag des Arbeitgebers durch die ZAV
2.4.4 Positivliste
2.4.5 Zulässige Beschäftigungen oder Berufsgruppen
2.4.6 Leiharbeitnehmer
3 Aufenthalt und Beschäftigung von geflüchteten Menschen
3.1 Aufenthaltsstatus geflüchteter Menschen
3.1.1 Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung oder BüMA
3.1.2 Geduldete (Aussetzung einer Abschiebung)
3.1.3 Anerkannte Flüchtlinge
3.2 Zulässigkeit der Beschäftigung geflüchteter Menschen
3.2.1 Anerkannte Flüchtlinge
3.2.2 Abschiebungsverbot (sonstiger humanitärer Aufenthalt)
3.2.3 Aufenthaltsgestattung, BüMA und Geduldete
3.2.4 Beschäftigungsverbot
3.3 Ausbildung geflüchteter Menschen
3.4 Integrationskurse und Deutschsprachenförderung
4 Rechtliche Besonderheiten bei der Beschäftigung geflüchteter Menschen
4.1 Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände
4.2 Arbeitsrechtliche Besonderheiten
4.2.1 Kündigung bei fehlender Arbeitserlaubnis
4.2.2 Befristung für die Dauer der Arbeitserlaubnis
4.2.3 Form und Sprache des Arbeitsvertrages
4.2.4 Mindestlohn
4.3 Sozialversicherung
4.4 Lohnsteuer
About the author
Herr Christian Beck absolvierte im Mai 2001 sein II. Juristisches Staatsexamen in Regensburg und erhielt im Juni 2001 die Zulassung als Rechtsanwalt beim Landesgericht Nürnberg.
Bis Dezember 2008 war er Angestellter und später Partner in einem Kanzleiverbund aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten. Dort begleitete er schwerpunktmäßig Sanierungen, Restrukturierungen und Unternehmenstransaktionen kleiner und mittlerer Unternehmen aus gesellschaftlicher und arbeitsrechtlicher Sicht. Als Partner leitete er dort verantwortlich das Referat Arbeitsrecht.
Im Januar 2009 eröffnete er in der Metropolregion Nürnberg eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei (BECK.Kanzlei für Arbeitsrecht) und betreut mit seinem Team deutschlandweit Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Für die DATEV ist er seit Jahren als Autor und Dozent tätig. Neben seiner Tätigkeit als Referent für Dialogseminare online betreut er die monatliche Rubrik "Aktuelles/Tipps & Tricks aus dem Arbeitsrecht" in der Online-Seminarreihe Lohn und erstellte u.a. einige Expertisen für die Expertisen und Gestaltungssysteme.