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Ziel der Untersuchung war die Klärung der Frage, wann eine kirchliche Vermögensverwaltung als auftragsgemäß i.S.d.
135 Grundordnung (GO) der Evangelischen Landeskirche in Baden angesehen werden kann. Dieses Problem wird offenbar, wenn es um eine konkrete Anlageentscheidung geht. So stellt sich z. B. die Frage, ob kirchliches Vermögen in bestimmten Wertpapieren angelegt werden darf. Zu denken ist dabei an umstrittene Technologien und Verfahren wie etwa im Bereich der Biotechnologie. Hat der Inhalt der christlichen Verkündigung Auswirkungen auf das Finanzgebaren der Kirche? Woran kann sich ein kirchlicher Entscheidungsträger bei einer konkreten Anlageentscheidung orientieren? Wie ist das Verhältnis von Rendite und Ethik? Gelten für die Kirche härtere Maßstäbe, als für die übrigen Teilnehmer am Wirtschaftskreislauf? Worin bestehen diese Maßstäbe?
List of contents
Aus dem Inhalt: Interdisziplinarität und Aufgabe des Kirchenrechts - Kirchliche Vermögensverwaltung - Kirchliche Aufgaben - Rechtliche und finanzwirtschaftliche Sicherungen der Institution Kirche - Ethische Urteilsbildung - Ethisches Investment im kirchlichen Bereich - Nachhaltigkeit von Kapitalanlagen - Verhältnis von Rendite und Ethik - Konfessionelle Unterschiede - Anlagepolitik der Kirchen.
About the author
Der Autor: Falko Tappen wurde 1977 in Offenbach am Main geboren. Er studierte in Bayreuth und Heidelberg Rechtswissenschaften. Parallel absolvierte er die wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung der Universität Bayreuth im Bereich Finanzen und Steuern. Nach dem Studium war er als Repetitor und freier Mitarbeiter bei überregionalen Rechtsanwaltskanzleien in Frankfurt und Stuttgart tätig. Die Tätigkeitsschwerpunkte konzentrieren sich auf den Steuer- und Finanzsektor.