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139 ZPO wurde durch das ZPO-RG 2001 in verschiedener Hinsicht neu gefasst. In dieser Untersuchung wird der zentralen Frage nachgegangen, ob die damit verbundene Neuordnung zu einer inhaltlichen Erweiterung der Norm geführt hat und ob der Beibringungsgrundsatz durch die Kooperationsmaxime ersetzt worden ist. Insbesondere werden die Verschiedenheit sowie die Gemeinsamkeit der Regelungszwecke, Funktionen und des Inhalts der Hinweis- und Erörterungspflichten zwischen der alten und neuen Rechtslage detailliert analysiert. Darüber hinaus werden die wesentlichen Unterschiede zwischen dem deutschen, dem US-amerikanischen und dem englischen Zivilprozessrecht hinsichtlich der richterlichen Hinweiserteilung herausgestellt. Schließlich werden Vorschläge zur Änderung des
139 ZPO n. F. vorgebracht.
List of contents
Aus dem Inhalt: Zivilprozessreformgesetz 2001 - Regelungszwecke, Funktionen und Inhalt der richterlichen Hinweispflicht - Hinweispflicht zum unsachdienlichen Antrag - Hinweispflicht zum unvollständigen Tatsachenvortrag - Hinweis zur möglichen Verjährungseinrede - Hinweispflicht zum fehleingeschätzten Gesichtspunkt - Vermeidung von Überraschungsentscheidungen - Tatsachen- und Rechtsgespräch - Erörterungspflicht nach dem ZPO-RG 2001 - Geltung der Kooperationsmaxime oder des Beibringungsgrundsatzes - Die neue E-discovery-Reform 2006 in den USA - Gehörsrüge nach
321 a ZPO - Vorschläge zur Änderung des
139 ZPO n. F.
About the author
Der Autor: Ming-Sheng Liu wurde 1976 in Taipeh (Republik China) geboren. Von 1996 bis 2000 studierte er Rechtswissenschaft an der Universität Soochow in Taipeh. 2004 erwarb er den Master of Laws an der Universität Taipeh. 2009 promovierte der Autor an der Universität Regensburg.