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Die Geringfügigkeit des Gehilfenbeitrags

German · Paperback / Softback

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Description

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Nicht alle Beiträge eines Gehilfen erscheinen der Bestrafe würdig. So wirkt es unbillig, einen Gehilfenbeitrag zu bestrafen, der quantitativ unter einer gewissen Schwelle bleibt. Wo die Grenze verläuft ist schwer zu bestimmen. Der Autor entwickelt in dieser Arbeit ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal für die Beihilfe, um geringfügige Gehilfenbeiträge aus der Strafbarkeit herauszunehmen. Nur Handlungen, die eine gewisse Quantität erreichen, sind demnach von Strafe bedroht. Es wird gezeigt, dass das neue ungeschriebene Tatbestandsmerkmal bei Anwendung auf fragliche Fälle zu billigen Ergebnissen führt und damit einen Lösungsweg für dieses Problem des allgemeinen Teils des Strafrechts bietet.

List of contents

Inhalt: Die Unbilligkeit der Bestrafung geringfügiger Gehilfenhandlungen - Historische und rechtsvergleichende Betrachtungen zur Beihilfe - Mögliche Lösungsansätze - Die Geringfügigkeit als Tatbestandsmerkmal (eigene Lösung) - Erprobung der eigenen Lösung an den fraglichen Fällen.

About the author










Oliver Schoepke absolvierte sein Jurastudium an der Freien Universität Berlin. Auch sein Referendariat leistete er in seiner Heimatstadt ab. Zwischenzeitlich arbeitete er als Repetitor im Straf- und Zivilrecht. Zurzeit ist er an der Deutschen Universität für Weiterbildung als Studiengangleiter des Masterstudiengangs Compliance und als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Forschungsinstitut für Compliance, Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit (FORSI) tätig.

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