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Die Edition "Ius Publicum Europaeum" behandelt das Verfassungsrecht und das Verwaltungsrecht im Lichte des gemeinsamen europäischen Rechtsraums. Dargestellt werden die Grundstrukturen der nationalen Verfassungen und deren Wissenschaft in repräsentativ ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Die Idee dieses Handbuchs ist es, die unter dem Einfluss des europäischen Rechts stehenden nationalen Rechtsordnungen einer rechtsvergleichenden Analyse zu unterziehen und dabei Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzuzeigen. Ausgangspunkt ist jeweils das nationale Recht. Vertreten sind die wichtigsten EU-Staaten, darunter die Gründerstaaten Deutschland, Frankreich und Italien. Die einzelnen Landesberichte sind nach einheitlichen Kriterien erstellt und erläutern die jeweiligen nationalen Grundlagen, so dass die Rechtsordnungen der einzelnen Staaten sehr gut miteinander vergleichbar sind. Nachdem sich die Bände I bis V mit dem Staats- und Verwaltungsrecht beschäftigt haben, widmen sich IPE VI (und VII) nun dem Verfassungsprozessrecht.
Ziel ist es, die Verfassungsgerichtsbarkeit im europäischen Rechtsraum zu erschließen. Es werden historische, politische und theoretische Grundlagen und dogmatische Grundzüge der Verfassungsgerichtsbarkeit so dargestellt, dass die Diskussion um deren Rolle und weitere Entwicklung in diesem Rechtsraum nachhaltig befruchtet wird.
About the author
Prof. Dr. Armin von Bogdandy ist Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg.
Dr. iur, Dr. rer. soc. oec. Christoph Grabenwarter ist seit 2008 Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien und Vorstand des Instituts für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht. Davor war er als Universitätsassistent an der Universität Wien, als Gastprofessor an der Universität Linz sowie jeweils als Universitätsprofessor an den Universitäten Bonn und Graz tätig. Seit 2005 ist Christoph Grabenwarter Mitglied des Verfassungsgerichtshofes in Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf den Gebieten des Europäischen Verfassungs-und Verwaltungsrechts, des Europäischen und Internationalen Menschenrechtsschutzes, der Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit und des Staatskirchenrechts.
Dr. Peter M. Huber, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie, München.
Summary
Die Edition „Ius Publicum Europaeum" behandelt das Verfassungsrecht und das Verwaltungsrecht im Lichte des gemeinsamen europäischen Rechtsraums. Dargestellt werden die Grundstrukturen der nationalen Verfassungen und deren Wissenschaft in repräsentativ ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Die Idee dieses Handbuchs ist es, die unter dem Einfluss des europäischen Rechts stehenden nationalen Rechtsordnungen einer rechtsvergleichenden Analyse zu unterziehen und dabei Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzuzeigen. Ausgangspunkt ist jeweils das nationale Recht. Vertreten sind die wichtigsten EU-Staaten, darunter die Gründerstaaten Deutschland, Frankreich und Italien. Die einzelnen Landesberichte sind nach einheitlichen Kriterien erstellt und erläutern die jeweiligen nationalen Grundlagen, so dass die Rechtsordnungen der einzelnen Staaten sehr gut miteinander vergleichbar sind. Nachdem sich die Bände I bis V mit dem Staats- und Verwaltungsrecht beschäftigt haben, widmen sich IPE VI (und VII) nun dem Verfassungsprozessrecht.
Ziel ist es, die Verfassungsgerichtsbarkeit im europäischen Rechtsraum zu erschließen. Es werden historische, politische und theoretische Grundlagen und dogmatische Grundzüge der Verfassungsgerichtsbarkeit so dargestellt, dass die Diskussion um deren Rolle und weitere Entwicklung in diesem Rechtsraum nachhaltig befruchtet wird.