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Das Verfahrensrecht internationaler Strafgerichte zwischen Common Law und Civil Law

German · Paperback / Softback

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1998 haben in Rom 120 Staaten das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes unterzeichnet. Das Statut begründete mit seinem Inkrafttreten im Juli 2002 den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), der - unter gewissen Voraussetzungen - Völkermord, Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahndet. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Verfahrensrecht des IStGH. Sie untersucht, auf was für ein Strafverfahren sich die Vertragsstaaten aus den verschiedenen Rechtstraditionen einigen konnten. Dazu werden im ersten Teil der Arbeit die (prozess-)rechtsvergleichenden Grundlagen gelegt. Der zweite Teil bietet einen Überblick über die Geschichte der internationalen Strafgerichtsbarkeit gegeben. Gestützt auf diese beiden Teile werden im dritten Teil ausgewählte Aspekte des IStGH-Verfahrens wie Anklagezulassung, Ausschluss des Kontumazialverfahrens, Beweisrecht, Adhäsionsklage sowie Appellation diskutiert. Jeweils vorab wird dabei auch das entsprechende Vorgehen beim vormaligen 'Nürnberger Tribunal' sowie beim heutigen 'Tribunal für das ehemalige Jugoslawien' dargelegt.

Summary

1998 haben in Rom 120 Staaten das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes unterzeichnet. Das Statut begründete mit seinem Inkrafttreten im Juli 2002 den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), der – unter gewissen Voraussetzungen – Völkermord, Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahndet. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Verfahrensrecht des IStGH. Sie untersucht, auf was für ein Strafverfahren sich die Vertragsstaaten aus den verschiedenen Rechtstraditionen einigen konnten. Dazu werden im ersten Teil der Arbeit die (prozess-)rechtsvergleichenden Grundlagen gelegt. Der zweite Teil bietet einen Überblick über die Geschichte der internationalen Strafgerichtsbarkeit gegeben. Gestützt auf diese beiden Teile werden im dritten Teil ausgewählte Aspekte des IStGH-Verfahrens wie Anklagezulassung, Ausschluss des Kontumazialverfahrens, Beweisrecht, Adhäsionsklage sowie Appellation diskutiert. Jeweils vorab wird dabei auch das entsprechende Vorgehen beim vormaligen 'Nürnberger Tribunal' sowie beim heutigen 'Tribunal für das ehemalige Jugoslawien' dargelegt.

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