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Umfrageforschung in der wettbewerbsrechtlichen Praxis - Eine Analyse zur Qualitätsprüfung demoskopischer Beweismittel in den Fällen irreführender Werbung. Diss. Univ. Trier 2003

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Werbung ist ein essentielles Mittel im Wettbewerb, um den Verbraucher über die eigene Leistung zu informieren. Unter den Voraussetzungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (
3 UWG) kann der Werbetreibende in einem Rechtsstreit jedoch zur Unterlassung irreführender Angaben verpflichtet werden. Bei einer solchen rechtlichen Auseinandersetzung erlangt die Auffassung der Verbraucher, also die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise die Werbeaussagen verstehen, prozessentscheidende Bedeutung. Zur Ermittlung der tatsächlichen Verkehrsauffassung besteht in Wettbewerbsprozessen die Möglichkeit ein demoskopisches Gutachten einzuholen, dessen Ergebnisse die Entscheidung über das Vorliegen einer Irreführung erleichtern sollen.

An dieser Stelle setzt das zentrale Anliegen der Forschungsarbeit von Claudia Gerstenmaier an: Gibt es für den demoskopisch weniger Fachkundigen eine Möglichkeit, die zum Beweis vorgelegten Gutachten auf Objektivität und Neutralität zu überprüfen? Die Autorin stellt erstmals Prüfkriterien auf, die zur Beurteilung der Qualität eines demoskopischen Gutachtens herangezogen werden können. Mit der hierfür vorgeschlagenen Handreichung, die u.a. eine Checkliste zur Erleichterung der täglichen Arbeit in der wettbewerbsrechtlichen Praxis enthält, möchte sie die bisher vorhandene Lücke schließen.

List of contents

1 Einleitung.- 2 Werbung, Irreführung und Sanktionsmöglichkeiten.- 3 Juristen und Demoskopen in der Zusammenarbeit.- 4 Demoskopische Gutachten.- 5 Entwurf einer Handreichung.- 6 Die Handreichung als Qualitätsmaßstab - ein Fazit.- 7 Literaturverzeichnis.- 8 Anhang.

About the author

Dr. Claudia Gerstenmaier promovierte an der Universität Trier. Sie ist an einer deutschen Hochschule im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tätig.

Summary

Werbung ist ein essentielles Mittel im Wettbewerb, um den Verbraucher über die eigene Leistung zu informieren. Unter den Voraussetzungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 3 UWG) kann der Werbetreibende in einem Rechtsstreit jedoch zur Unterlassung irreführender Angaben verpflichtet werden. Bei einer solchen rechtlichen Auseinandersetzung erlangt die Auffassung der Verbraucher, also die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise die Werbeaussagen verstehen, prozessentscheidende Bedeutung. Zur Ermittlung der tatsächlichen Verkehrsauffassung besteht in Wettbewerbsprozessen die Möglichkeit ein demoskopisches Gutachten einzuholen, dessen Ergebnisse die Entscheidung über das Vorliegen einer Irreführung erleichtern sollen.

An dieser Stelle setzt das zentrale Anliegen der Forschungsarbeit von Claudia Gerstenmaier an: Gibt es für den demoskopisch weniger Fachkundigen eine Möglichkeit, die zum Beweis vorgelegten Gutachten auf Objektivität und Neutralität zu überprüfen? Die Autorin stellt erstmals Prüfkriterien auf, die zur Beurteilung der Qualität eines demoskopischen Gutachtens herangezogen werden können. Mit der hierfür vorgeschlagenen Handreichung, die u.a. eine Checkliste zur Erleichterung der täglichen Arbeit in der wettbewerbsrechtlichen Praxis enthält, möchte sie die bisher vorhandene Lücke schließen.

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