Read more
Der Bau von Straßen und Hochspannungsleitungen sowie neue Bebauungspläne mit nachfolgender Bebauung sind mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Das Bundesnaturschutzgesetz stellt ein System zur Bewältigung dieser Eingriffsfolgen bereit. Ziel der Eingriffsregelung soll nicht die Verhinderung von Vorhaben sein. Eingriffe in Natur und Landschaft sollen soweit wie möglich in ihrem Ausmaß begrenzt und vorrangig ausgeglichen werden. Grundsätzlich soll der Verursacher für die Kompensation verantwortlich sein. Mit der Eingriffsregelung steht ein Instrumentarium zur Verfügung, welches einen pragmatischen und verantwortungsvollen Umgang mit der Natur zulässt.
Die Broschüre gibt einen Überblick über die geltende Rechtslage und die aktuelle Rechtsprechung. Sie zeigt, dass die Bearbeitung nicht nur den Naturwissenschaftlern und Planern überlassen werden darf, vielmehr ist eine mindestens abschließende juristische Qualitätskontrolle erforderlich. Insbesondere fachlich ausgewiesene Anwälte sind hierbei in der Lage, die Verwaltungen in Planungsverfahren zu unterstützen.
Die Autoren verfügen über hervorragende wissenschaftliche Kenntnis und praktische Erfahrung. Der Leitfaden ist vor allem für die Anwendung in der Praxis geschrieben.
About the author
Rechtsanwalt Siegfried de Witt hat Rechtswissenschaften, Soziologie und Geschichte in Freiburg im Breisgau studiert, ist seit 1975 als Rechtsanwalt zugelassen und schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Umwelt-, Bau- und Planungsrechts sowie auf dem Gebiet des Staatshaftungs- und Enteignungsrechts tätig. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht verfügt er über langjährige praktische Erfahrung in Planungsverfahren für Straßen, Eisenbahnen und Flughäfen aus der Sicht der Betroffenen, des Vorhabenträgers und der Planfeststellungsbehörde. Er ist Mitherausgeber des Handbuchs des öffentlichen Baurechts, darin: Naturschutzrecht mit Dr. Dreier, Artenschutz sowie Staatshaftung mit Dr. Krohn. Zum Energieleitungsbau ist der Kommentar de Witt/Scheuten, NABEG und EnLAG erschienen. Mit Maria Geismann hat er auch die Broschüre "Artenschutzrechtliche Verbote in der Fachplanung" verfasst.