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Am 20. März 1815 beschlossen die Acht Mächte am Wiener Kongress die Erklärung über die Angelegenheiten der Schweiz. Damit garantierten sie einem heillos zerstrittenen «corps helvétique» die immerwährende Neutralität und die territoriale Integrität der 19 Mediationskantone und der drei neuen Kantone Wallis, Neuenburg und Genf. Sie hatten allerdings von der Eidgenossenschaft gefordert, dass diese sich vorab eine innere Ordnung gab, was mit dem Bundesvertrag vom 9. September 1814 geleistet worden war.
Die Beiträge des wissenschaftlichen Kolloquiums anlässlich der 200. Wiederkehr der Erklärung und der Festvortrag vertiefen in orgineller Form internationale, nationale, verfassungsgeschichtliche und politische sowie diplomatiegeschichtliche Aspekte des Wiener Kongresses und der Erklärung zur Schweiz. Sie beleuchten insbesondere die Rolle des Vorortes Zürich und seines Bürgermeisters Hans von Reinhard, der sowohl der Langen Tagsatzung von 1814/15 vorstand als auch die dreiköpfige, politisch gespaltene eidgenössische Delegation beim Wiener Kongress anführte und damit in dieser Zeit massgeblich die Geschicke der Eidgenossenschaft bestimmte.
List of contents
Regine Aeppli: Einführung
Moritz Leuenberger: Zürich und der Wiener Kongress
Julia Angster: Der Wiener Kongress und die Neuordnung des europäischen Staatensystems
Paul Widmer: Vom Wiener Kongress zu den Vereinten Nationen
Jakob Tanner: Die Schweiz im «System Metternich». Das Revolutions- und Ordnungspotenzial der Demokratie
Andreas Kley: Zum 20. März 1815: Ende der Mediationsordnung und Restauration
Markus Brühlmeier: «Vernünftige Aristokratie»! – Regeneration in der Restauration. Die Rolle des Zürcher Bürgermeisters Hans von Reinhard am Wiener Kongress
Daniel Brühlmeier: Vom Komitee zur Erklärung
Summary
Am 20. März 1815 beschlossen die acht Mächte am Wiener Kongress die Erklärung über die Angelegenheiten der Schweiz. Damit garantierten sie einem heillos zerstrittenen «corps helvétique» die immerwährende Neutralität und die territoriale Integrität der neunzehn Mediationskantone und der drei neuen Kantone Wallis, Neuenburg und Genf. Sie hatten allerdings von der Eidgenossenschaft gefordert, sich vorab eine innere Ordnung zu geben, was mit dem Bundesvertrag vom 9. September 1814 geleistet worden war.