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Die öffentlich-rechtliche Störerhaftung verteilt die Lasten der Gefahrenabwehr zwischen dem Einzelnen und der öffentlichen Hand. Sie ist von zentraler Bedeutung für das Polizei- und Umweltrecht, wie sich eindringlich anhand der Altlastenproblematik und im Bundes-Bodenschutzgesetz offenbart. Eine bloße Lastenverteilung greift allerdings zu kurz, dem Störer sind vielmehr sozial optimale Anreize zur Verhaltenssteuerung zu setzen.
Die öffentlich-rechtliche Störerhaftung weist eine Parallele zur zivilrechtlichen Gefährdungshaftung auf. Zum zivilrechtlichen Haftungsrecht hat die ökonomische Theorie des Rechts ein Analyse-Instrumentarium entwickelt, das Silke Bender zur Analyse der öffentlich-rechtlichen Haftung des Störers nutzt. Hierbei zeigt sich, dass die Störerhaftung durch einen Haftungsausschluss für Fälle der "höheren Gewalt" eingeschränkt und die Zustandshaftung durch den Begriff des "Halters" modifiziert werden sollte. Dementsprechend schließt die Arbeit mit einem rechtspolitischen Vorschlag.
List of contents
1 Einleitung.- 1.1 Einordnung.- 1.2 Fragestellung.- 1.3 Vorgehensweise.- 1.4 Untersuchungsgang.- 1. Teil: Juristische Fragestellung.- 2 Darstellung der Störerhaftung.- 3 Bundes-Bodenschutzgesetz.- 4 Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Störerhaftung.- 5 Parallele zur Gefährdungshaftung.- 2. Teil: Ökonomische Beantwortung.- 6 Ökonomische Theorie des Haftungsrechts.- 7 Analyse der Verhaltens- und Zustandsverantwortlichkeit.- 8 Haftungsanteile mehrerer Störer.- 9 Ex ante-Ansatz des Polizeirechts.- 3. Teil: Rechtliche Umsetzbarkeit.- 10 Fazit.- 11 Rechtspolitischer Vorschlag.- 12 Ausblick.
About the author
Dr. Silke Bender promovierte bei Prof. Dr. Rainer Walz am Graduiertenkolleg Recht und Ökonomik der Universität Hamburg. Sie ist als Rechtsanwältin in Berlin tätig.
Summary
Die öffentlich-rechtliche Störerhaftung verteilt die Lasten der Gefahrenabwehr zwischen dem Einzelnen und der öffentlichen Hand. Sie ist von zentraler Bedeutung für das Polizei- und Umweltrecht, wie sich eindringlich anhand der Altlastenproblematik und im Bundes-Bodenschutzgesetz offenbart. Eine bloße Lastenverteilung greift allerdings zu kurz, dem Störer sind vielmehr sozial optimale Anreize zur Verhaltenssteuerung zu setzen.
Die öffentlich-rechtliche Störerhaftung weist eine Parallele zur zivilrechtlichen Gefährdungshaftung auf. Zum zivilrechtlichen Haftungsrecht hat die ökonomische Theorie des Rechts ein Analyse-Instrumentarium entwickelt, das Silke Bender zur Analyse der öffentlich-rechtlichen Haftung des Störers nutzt. Hierbei zeigt sich, dass die Störerhaftung durch einen Haftungsausschluss für Fälle der "höheren Gewalt" eingeschränkt und die Zustandshaftung durch den Begriff des "Halters" modifiziert werden sollte. Dementsprechend schließt die Arbeit mit einem rechtspolitischen Vorschlag.