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Zuständigkeitsordnung und Mitwirkungstechnik bei begünstigenden Rechtsgeschäften (f. d. Schweiz) - Diss. Univ. Bern

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In dieser Arbeit werden gewisse Besonderheiten von begünstigenden Rechtsgeschäften beleuchtet, d.h. von Rechtsgeschäften, die für einen der von ihnen Betroffenen ausschliesslich günstig sind.So wird einerseits die Frage untersucht, ob der Bedachte zu seiner Begünstigung überhaupt eine privatautonome, rechtlich relevante Stellungnahme abgeben kann bzw. abgeben können soll (Zuständigkeitsordnung). Wenn der Begünstigte eine solche Stellungnahme abgeben kann, lässt sich andererseits - im Sinne eines allgemeingültigen Günstigkeitsprinzips - feststellen, dass die Rechtsordnung den Erwerb erleichtert, indem sie die Anforderungen an die rechtsgeschäftliche Erklärung des Bedachten im Vergleich zu anderen Geschäften herabsetzt. Dies geschieht vor allem auf der Ebene der Mitwirkungstechnik, also bei der Frage, wie der Begünstigte hinsichtlich seines Erwerbs mitreden kann.Ausgangspunkt der Untersuchung bilden der Vertrag zugunsten Dritter und seine spezifische Mitwirkungstechnik, nämlich das Ausschlagungssystem. Der Vertrag zugunsten Dritter bildet deshalb das Hauptbeispiel, an welchem die privatrechtstheoretischen Erörterungen immer wieder überprüft und konkretisiert werden.

Summary

In dieser Arbeit werden gewisse Besonderheiten von begünstigenden Rechtsgeschäften beleuchtet, d.h. von Rechtsgeschäften, die für einen der von ihnen Betroffenen ausschliesslich günstig sind.
So wird einerseits die Frage untersucht, ob der Bedachte zu seiner Begünstigung überhaupt eine privatautonome, rechtlich relevante Stellungnahme abgeben kann bzw. abgeben können soll (Zuständigkeitsordnung).
Wenn der Begünstigte eine solche Stellungnahme abgeben kann, lässt sich andererseits - im Sinne eines allgemeingültigen Günstigkeitsprinzips - feststellen, dass die Rechtsordnung den Erwerb erleichtert, indem sie die Anforderungen an die rechtsgeschäftliche Erklärung des Bedachten im Vergleich zu anderen Geschäften herabsetzt. Dies geschieht vor allem auf der Ebene der Mitwirkungstechnik, also bei der Frage, wie der Begünstigte hinsichtlich seines Erwerbs mitreden kann.
Ausgangspunkt der Untersuchung bilden der Vertrag zugunsten Dritter und seine spezifische Mitwirkungstechnik, nämlich das Ausschlagungssystem. Der Vertrag zugunsten Dritter bildet deshalb das Hauptbeispiel, an welchem die privatrechtstheoretischen Erörterungen immer wieder überprüft und konkretisiert werden.

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