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Neue Anforderungen an das Risikomanagement durch das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz
Generationen von Juristen wuchsen mit dem Grundsatz heran, dass Unternehmen nicht strafrechtlich verantwortlich gemacht werden können. Mit Inkrafttreten des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) am 1.1.2006 verliert dieser Grundsatz seine Gültigkeit.
In diesem Zusammenhang gewinnt das Risikomanagement, gewissermaßen als komplementärer Bereich der Unternehmensverantwortlichkeit, weiter an Bedeutung. Vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage muss dieses Segment des Unternehmensmanagements seinen Blick nun auch auf die Prävention von "strafrechtlichen Schäden" lenken.
Dargestellt am Beispiel von Krankenanstalten, behandelt dieser Band die Voraussetzungen, die prozessualen Aspekte und entwickelt mögliche Präventionsstrategien sowie konkrete Handlungsanweisungen.
About the author
ao.Univ.Prof.Mag. Dr. Marianne HILF, Studium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens Universität Graz; 2003 Habilitationsschrift über Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen und Verbänden mit Rechtspersönlichkeit in Österreich ; seit März 2004 ao. Universitätsprofessorin für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Karl-Franzens Universität Graz; zahlreiche Publikationen im Bereich des Strafrechts und Strafprozessrechts; Vortragende innerhalb und außerhalb des universitären Bereichs.
Dr. Willibald Pateter ist seit mehr als 15 Jahren Mitarbeiter der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. Bis 2005 war er im Personalwesen tätig, derzeit leitet er den Bereich Recht und Riskmanagement im LKH-Univ. Klinikum Graz.