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Politische Systemwechsel, wie in Deutschland nach 1945, stellen für die Justiz die Frage nach der Regeneration des Personals. Daß der Zusammenbruch der nationalsozialistischen Herrschaft keinen wirklichen Neuanfang, sondern die Rückkehr der Belasteten nach sich gezogen hat, ist in dieser Form Allgemeingut. Die Analyse dieses Vorgangs anhand eines regionalen Aktenbestandes, der Sach- und Personalakten der Generalstaatsanwaltschaft Celle, ist das Ziel der Studie. Der Autor geht den Bedingungen nach, unter denen sich zahlreiche individuelle Entlastungsstrategien der Betroffenen im Entnazifizierungsverfahren durchsetzen, arbeitet das Bemühen der deutschen Justizverwaltung heraus, durch Parteizugehörigkeit belastete, doch fachlich qualifizierte Richter und Staatsanwälte weiterzubeschäftigen und macht den Einfluß gesamtgesellschaftlicher Solidarisierung der Bevölkerung mit den Opfern der Entnazifizierung deutlich. Insgesamt entsteht so ein ebenso differenziertes wie lebendiges Bild der Gründe, die auch im Bereich der Justiz nach 1945 einen wirklichen Neuanfang verhindert haben.
About the author
Hinrich Rüping, Prof. Dr. jur., ist Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Strafrechtsgeschichte an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.