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Der Notar als Träger eines öffentlichen Amtes und Organ der freiwilligen Gerichtsbarkeit steht innerhalb eines geschlossenen Rechtsschutzsystems. Das Handbuch konzentriert sich auf Umfang, Grenzen und Zulässigkeit der jeweiligen Rechtsschutzform. Fragen und Probleme werden entlang des Prüfungsschemas den jeweiligen Zulässigkeitsvoraussetzungen und Tatbestandsmerkmalen zugeordnet und erörtert. 
 - Die Beschwerde nach 
 15 BNotO  - Die Beschwerde nach 
 54 BeurkG  - Die Rechtsbehelfe des Klauselerteilungsverfahrens
  - Die Notarkostenbeschwerde nach 
 156 KostO  - Die Amtshaftungsklage nach 
 19 BNotO  - Die Dienstaufsicht
  
  Der Anhang enthält Muster für anwaltliche Anträge und gerichtliche Verfügungen und Entscheidungen: 
 15 BNotO · Eingangsverfügung des Landgerichts · Beschwerdeentscheidung des Landgerichts · 
 54 BeurkG · Eingangsverfügung des Landgerichts · Beschwerdeentscheidung des Landgerichts · Entscheidung der Dienstaufsicht Bestätigung einer Missbilligung. Die Autorin ist Stellvertretende Direktorin des Amtsgerichts Pankow/Weißensee. Davor war sie Richterin einer Kammer des Landgerichts Berlin, die für die Amtshaftung der Notare wie auch die Beschwerden nach 
 15 BNotO und 
 54 BeurkG zuständig ist, und eine der für die Dienstaufsicht  zuständigen richterlichen Dezernenten des Landgerichtspräsidenten. 
About the author
Cornelia Müller-Magdeburg
Summary
Der Notar als Träger eines öffentlichen Amtes und Organ der freiwilligen Gerichtsbarkeit steht innerhalb eines geschlossenen Rechtsschutzsystems. Das Handbuch konzentriert sich auf Umfang, Grenzen und Zulässigkeit der jeweiligen Rechtsschutzform. Fragen und Probleme werden entlang des Prüfungsschemas den jeweiligen Zulässigkeitsvoraussetzungen und Tatbestandsmerkmalen zugeordnet und erörtert. •Die Beschwerde nach § 15 BNotO
•Die Beschwerde nach § 54 BeurkG
•Die Rechtsbehelfe des Klauselerteilungsverfahrens
•Die Notarkostenbeschwerde nach § 156 KostO
•Die Amtshaftungsklage nach § 19 BNotO
•Die Dienstaufsicht
 Der Anhang enthält Muster für anwaltliche Anträge und gerichtliche Verfügungen und Entscheidungen: § 15 BNotO · Eingangsverfügung des Landgerichts · Beschwerdeentscheidung des Landgerichts · § 54 BeurkG · Eingangsverfügung des Landgerichts · Beschwerdeentscheidung des Landgerichts · Entscheidung der Dienstaufsicht – Bestätigung einer Missbilligung. Die Autorin ist Stellvertretende Direktorin des Amtsgerichts Pankow/Weißensee. Davor war sie Richterin einer Kammer des Landgerichts Berlin, die für die Amtshaftung der Notare wie auch die Beschwerden nach § 15 BNotO und § 54 BeurkG zuständig ist, und eine der für die Dienstaufsicht zuständigen richterlichen Dezernenten des Landgerichtspräsidenten.