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Vom Schiedsmann zur Schiedskommission - Normdurchsetzung durch territoriale gesellschaftliche Gerichte in der DDR

German · Hardback

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Die Abhandlung entstand im Rahmen des Forschungsprojektes "Normdurchsetzung in osteuropäischen Nachkriegsgesellschaften", in dessen Verlauf die verschiedenartigsten Formen der "gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit" in Polen, Ungarn, der Tschechoslowakei und der DDR untersucht worden sind. Für die DDR betraf der Forschungsschwerpunkt zwei Institutionen, die seit 1953 auf betrieblicher Ebene entstandenen Konfliktkommissionen und die seit 1963 vorwiegend in den Wohngebieten tätigen Schiedskommissionen. In den Regelungen zu den Schiedskommissionen wurden auf bemerkenswerte Weise Rechtsfiguren aus dem traditionellen Sühneverfahren (preußische Schiedsmänner und sächsische Friedensrichter) mit Vorbildern aus anderen Staaten des "sozialistischen Rechtskreises" vernetzt. Pate standen die sowjetische Kameradschaftsgerichtsbarkeit ebenso wie die tschechoslowakische Volksgerichtsbarkeit.
Die ersten drei Kapitel der Arbeit sind der Tätigkeit der Schiedspersonen (Sühnestellen), der Durchführung eine s Pilotprojektes zu den Schiedskommissionen sowie ihrer vierjährigen Einführungsphase gewidmet. Im Kontext der Strafrechtsreform von 1968 wurden die "gesellschaftlichen Organe der Rechtspflege" zu "gesellschaftlichen Gerichten" erhoben und in das Gerichtssystem der DDR integriert. Vor allem auf dem Gebiet des Straf- und Ordnungsrechtes sind die Rechte der gesellschaftlichen Gerichte bis 1989 mehrfach erweitert worden. Ihre Einordnung in den Kontext der Institutionen zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit war mit einem spürbaren Rückgang der Inanspruchnahme durch die Bevölkerung verbunden. Obwohl in Teilbereichen als reformbedürftig angesehen, stand die Existenz der gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit nach der politischen Wende 1989 nicht zur Disposition. Mit Blick auf den herannahenden Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes wurde deutlich, dass die Institutionen der gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit mit dem verfassungsrech htlichen Rahmen der Bundesrepublik Deutschland nicht kompatibel sein würden. Vielfach bereits in Auflösung begriffen, endeten die Schiedskommissionen formell zeitgleich mit der DDR. Mit den Schiedsstellen in den Städten und Gemeinden der neuen Bundesländer haben sie als Institution der vorgerichtlichen Streitbeilegung einen partiellen Funktionsnachfolger gefunden.

Product details

Authors Hans-Andreas Schönfeldt
Publisher Klostermann
 
Languages German
Product format Hardback
Released 31.03.2015
 
EAN 9783465031765
ISBN 978-3-465-03176-5
No. of pages 507
Dimensions 162 mm x 242 mm x 36 mm
Weight 944 g
Series Studien zur europäischen Rechtsgeschichte
Ius Commune, Sonderhefte
Studien zur europäischen Rechtsgeschichte
Ius Commune, Sonderhefte
Subjects Humanities, art, music > History > Contemporary history (1945 to 1989)
Social sciences, law, business > Law > International law, foreign law

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