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Die Beschwer ist eine anerkannte Rechtsmittelvoraussetzung. Für die Kartellbeschwerde, die nach einhelliger Ansicht kein Rechtsmittel ist, ist teilweise umstritten, ob und in welcher Form eine Beschwer als Zulässigkeits- und Begründetheitsvoraussetzung zu fordern ist.
Die Forderung nach einer Beschwer des Rechtsbehelfsführers durch die angegriffene Entscheidung ist in ZPO-, VwGO- und zum Teil auch in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß die jeweiligen Verfahren dem Individualschutz dienen. Mit Hilfe der allgemeinen Verfahrenslehre und unter Berücksichtigung des Zwecks des Kartellrechts und der Besonderheiten des kartellgerichtlichen Verfahrens, erarbeitet die Verfasserin Lösungsvorschläge zu der Frage der Beschwer als Voraussetzung der Kartellbeschwerde.
Die Monographie ist für jeden von Interesse, der sich mit dem Kartellrecht, dem allgemeinen Verfahrensrecht oder dem Recht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit beschäftigt. Sie bietet konkrete Lösungsvorschläge zu der Frage, ob und in welcher Form die verschiedenen Kartellbeschwerdeführer durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein müssen, und ist daher auch für die Praxis von Bedeutung.
List of contents
Aus dem Inhalt:
1.1.Teil: Begriff der Beschwer und Abgrenzung von anderen prozeßrechtlichen Termini.
2.2.Teil: Anfechtungsbeschwerde und Beschwer.
3.3.Teil: Verpflichtungsbeschwerde und Beschwer.
4.4.Teil: Weitere Beschwerdearten und Beschwer.
5.5.Teil: Rechtsbeschwerde und Beschwer.
.Zusammenfassung (5.Teil), Schlußbetrachtung, Literaturverzeichnis, Stichwortverzeichnis.